Hallo, In meinen Arbeitsvertrag steht folgender Satz zur Entlohnung: Der Arbeitnehmer erhält eine pauschale Vergütung von 70 Euro am Tag

Ich war als Bühnenbauer eingestellt und war Bundesweit und im Ausland mit einen Musicel Event unterwegs.
ich bin der Meinung das es bedeutet 30 Tage im Monat mal 70 Euro . Mein Arbeitgeber verneinte das und sagte das es nur Lohn pro Show gibt , die ganze fahrerei ist Freizeit. Könnte mir da jemand helfen das richtig zu Interpretieren?

Hallo,

dafür müßte mann den gesamten Arbeitsvertrag vorliegen haben, um diese Klausel im Zusammenhang interpretieren zu können.
Da ist leider der Gang zum Fachmenschen (= Fachanwalt für Arbeitsrecht) unumgänglich.

&Tschüß
Wolfgang

Der Arbeitsvertrag scheint nicht vollständig.
70 EUR am Tag und eine unregelmäßige Wochenarbeitszeit, das ist ja fett. :blush:

Und wie sah die tatsächliche, durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag aus?
Wieviel Tage die Woche?

Hallo,

mit diesem Fetzen läßt sich - außer einer vermutlichen Rechtswidrigkeit in Sachen Gratifikation - nichts zu deinem Problem sagen.
wie schon geschrieben braucht es den vollständigen Arbeitsvertrag und das ist nun mal Sache eines Fachmenschen. Qualifizierten Rechtsrat gibt es nun mal nicht für lau.

&Tschüß
Wolfgang

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Die Arbeitszeit gestaltete sich so: 3 Stunden Aufbauen, 2 Stunden Show, 2 Stunden abbauen .
Dann ging es in den Tourbus und ab zum nächsten Ort, bis Wien, Constanz, Luxemburg , Hamburg usw. Im Januar waren es 21 Auftritte.

Der Arbeitsvertrag spricht nicht von Entlohnung pro Show. Da es sich um einen Tourbus handelt, beginnt die Arbeitszeit spätestens mit dem Einstieg in den Tourbus und endet beim Ausstieg am Dienst-/Heimatort. Die Fahrerei kann also nicht Freizeit sein.

Für die Durchsetzung Deiner Ansprüche brauchst Du anwaltliche Hilfe. Diskutieren hilft da nicht!

Siehe auch: Ist Reisezeit als Arbeitszeit anzunehmen?