Skandal, hätte schließlich die Solidargemeinschaft für Pflege und Unterbringung aufkommen sollen, damit die Erben dann die Hütte hätten verwerten können! Sorry, aber das ist genau einer der Fälle, von denen ich schrieb, dass betreuungsrechtliche Laien Betreuern aus reiner Unkenntnis Vorwürfe aufgrund von Dingen machen, die nun mal Aufgabe der Betreuer sind! Und diese Aufgaben sind durch Gesetz geregelt und werden durch Gerichte kontrolliert. So bedarf z.B. der Verkauf der Immobilie richterlicher Genehmigung, die wiederum regelmäßig ein Wertgutachten voraussetzt. Natürlich „weiß“ jeder vollkommen in Immobiliendingen unbeleckte Laie viel besser, was Omas Häuschen so wert sein müsste, und ist vollkommen empört, wie billig die „verscherbelt“ worden ist. Fakt ist aber, dass bei nicht mehr hinreichenden Barmitteln und Einkünften Immobilieneigentum recht kurzfristig zu verwerten ist, und man nicht ewig Zeit hat, den perfekten Käufer zu finden, wenn das Konto des Betreuten schon am Anschlag des Dispo steht, und der Pflegedienst mit Kündigung droht (der schließlich auch seine Mitarbeiter bezahlen muss). Und boshaft werden solche Vorwürfe dann, wenn Angehörige sich zuvor schön arm gerechnet haben, um bloß selbst nicht zu Unterhalt herangezogen werden zu können.
Auch da stellt sich die Frage, was diese wirklichen Bedürfnisse sind, und inwieweit diese überhaupt in den Aufgabenkreis eines Betreuers fallen? Es herrscht der weit verbreitete Irrglaube, dass ein rechtlicher Betreuer so etwas wie der persönliche Hausangestellte sei, der sich darum zu kümmern hat, dass täglich die Unterwäsche gewechselt wird, der Betreute zum Arzt kommt, rund um die Uhr einen Ansprechpartner für jedes Herzeleid hat, … Dem ist aber nun mal nicht so, und daher kann man auch keinem Betreuer einen Vorwurf machen, wenn er all dies nicht leistet.
Ein Berufsbetreuer braucht für ein vernünftigen Einkommen und zur Deckung der Kosten deines Geschäftsbetriebs einige zig Betreuungen. Jetzt nehmen wir mal 30-40 Betreuungen, bei 20 Arbeitstagen im Monat, ziehen den Aufwand für den eigenen Geschäftsbetrieb ab, und schauen uns an, was dann pro Fall in Summe an Zeit zur Verfügung steht. Das sind dann wenige Stunden pro Monat. In diesen Stunden müssen je nach Aufgabenkreisen dann alle Angelegenheiten mit Behörden, dem Gericht, Versicherungen, Pflegediensten und Heimen, der gesamte Zahlungsverkehr, die Verwertung einer Immobilie, weitere Begutachtungen, … erledigt werden. Und genau in diesen Dingen erschöpft sich dann auch die ihm offiziell zugewiesene Arbeit des Betreuers!
Natürlich hält der Betreuer auch den persönlichen Kontakt, … Aber nach der Übernahme der Betreuung mit einer ersten Bestandsaufnahme, … kann ein Berufsbetreuer es nicht leisten täglich, wöchentlich oder auch nur monatlich stundenlang mit dem Betreuer Kaffee zu trinken, mit ihm irgendwohin zu fahren, …
Und natürlich sind die Ansprüche der Angehörigen an die vom Betreuer dann ausgewählten Pflegedienste, Heime, Krankenhausunterbringungen, … immer hoch. Kann man ihnen nicht verdenken. Nur dummerweise muss auch dies alles bezahlt werden. Und wenn da nur der Sozialhilfesatz zur Verfügung steht, dann kann auch ein Betreuer nicht zaubern.
Ich habe früher mal mit einer Betreuerin zusammengearbeitet, die dann irgendwann auf all diese Sprüche keine Lust mehr hatte, und selbst einerseits auch lieber mehr auf der pflegerischen Seite für die Leute da sein wollte, und andererseits dabei auch besser verdienen wollte. Die hat sich dann im Pflegebereich selbständig gemacht, wo sie heute deutlich besser verdient. Nur schade für die Betreuten, die dann eben einen neuen Betreuer brauchten, der schon mehr als genug andere Fälle hat.