Hallo, kann man sich vor Zugriffen des eigenen Vermögens schützen, wenn eine Entmündigung droht

Hallo, kann man sich vor Zugriffen des eigenen Vermögens schützen, wenn eine Entmündigung droht, am besten vertraglich und notariell beglaubigt in dem Sinne:
„Wir verzichten auf unbestimmte Zeit, auf das Vermögen von xy zuzugreifen. Ausnahme, wenn folgende Bedingungen gleichermaßen zutreffen: xy erteilt seine Zustimmung und die Verwendung ist für ihn bestimmt (z.B. für Pflegeplatzkosten, ärztliche Versorgung).“

Es geht konkret um eine parkinsonkranke Person, der fortschreitende Demenz vom Teil der Geschwister unterstellt wird, was allerdings jeder ärztlichen Grundlage entbehrt.
Danke für Eure Antworten, die sicher hilfreich sind.

  1. Es droht keine Entmündigung, sondern maximal die Einrichtung einer Betreuung, die unterschiedliche Aufgabenkreise betreffen kann.
  2. Eine Betreuung wird nicht eingerichtet, weil „Teile der Geschwister“, eine bestimmte medizinische Situation behaupten, sondern nachdem das Gericht nach entsprechender Begutachtung durch hierfür qualifizierte Menschen davon überzeugt ist, dass eine bestimmte Situation tatsächlich besteht, in der eine Betreuung für bestimmte Aufgabenkreise notwendig ist.
  3. Hat der Betroffene noch zu einem Zeitpunkt, in dem die geistigen Fähigkeiten hierfür noch unzweifelhaft gegeben waren eine Vorsorgevollmacht zugunsten eines hierdurch hinreichend bevollmächtigten erteilt, so sperrt diese Vorsorgevollmacht das Betreuungsverfahren.
  4. Fehlt es an einer Vorsorgevollmacht steht es besorgten Angehörigen frei, sich dem Gericht als Betreuer anzubieten. Dies bedeutet dann aber auch, dass man diverse Pflichten hat, und gegenüber dem Gericht regelmäßig nachweisen muss, dass man im Interesse des Betreuten handelt, sein Geld sinnvoll für ihn verwaltet/verwendet, …
  5. Wenn eine Betreuung eingerichtet wird, und ein Dritter als Betreuer eingesetzt wird, dann schützt kein jetzt noch aufzusetzendes Dokument davor, dass der Betreuer die ihm vom Gericht übertragenen Rechte und Pflichten wahrnimmt. Dafür steht er wiederum unter Kontrolle des Gerichts. Und ja, auch ich kenne Horrorgeschichten über Betreuer, die teils einfach nur ihren Job gemacht haben, den Angehörige nur nicht begriffen haben/begreifen wollten, und teilweise tatsächlich kriminell agiert haben. Das ist aber alles andere als der Regelfall!

Danke für die differenzierte Darlegung.
Betreuer sind Menschen - und da gibt es gute und schlechte.

Zur eigentlichen Frage:

Verprassen, verschenken, verstecken.
Besser aber, wie von @Wiz dargelegt: Vorsorgen!
Dazu gibt es Beratungsstellen (Caritas, Patientenverbände, Betreuungsstellen der Städte, …). Wenn es um hinreichend großes Vermögen geht, man gleichzeitig niedrträchtige Verwandte befürchtet, wird auch ein Anwalt (für Familienrecht, denke ich?) sinnvoll sein.

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Moin,

Das ist aber alles andere als der Regelfall!

Der Regelfall ist es vlt. nicht, aber sehr häufig.

Aus dem Nahen Umfeld kenne ich - persönlich - zwei Fälle in denen die Betreuung katastrophal ist.

In einem Fall ist ein Haus verscherbelt worden um Geld für die Pflege zu sichern, das Betreungsgericht hat mit gemacht.

Im anderen Fall kümmert sich die Betreuung NICHT um die wirklichen Bedürfnisse. Eine Minimalstversorgung vorhanden.

Im Bekanntenkreis sind weitere Beispiele vorhanden.

Ja, man könnte klagen. Die Betroffenen wollen den Stress aber nicht, haben sich „ergeben“.

Gruß Volker

Skandal, hätte schließlich die Solidargemeinschaft für Pflege und Unterbringung aufkommen sollen, damit die Erben dann die Hütte hätten verwerten können! Sorry, aber das ist genau einer der Fälle, von denen ich schrieb, dass betreuungsrechtliche Laien Betreuern aus reiner Unkenntnis Vorwürfe aufgrund von Dingen machen, die nun mal Aufgabe der Betreuer sind! Und diese Aufgaben sind durch Gesetz geregelt und werden durch Gerichte kontrolliert. So bedarf z.B. der Verkauf der Immobilie richterlicher Genehmigung, die wiederum regelmäßig ein Wertgutachten voraussetzt. Natürlich „weiß“ jeder vollkommen in Immobiliendingen unbeleckte Laie viel besser, was Omas Häuschen so wert sein müsste, und ist vollkommen empört, wie billig die „verscherbelt“ worden ist. Fakt ist aber, dass bei nicht mehr hinreichenden Barmitteln und Einkünften Immobilieneigentum recht kurzfristig zu verwerten ist, und man nicht ewig Zeit hat, den perfekten Käufer zu finden, wenn das Konto des Betreuten schon am Anschlag des Dispo steht, und der Pflegedienst mit Kündigung droht (der schließlich auch seine Mitarbeiter bezahlen muss). Und boshaft werden solche Vorwürfe dann, wenn Angehörige sich zuvor schön arm gerechnet haben, um bloß selbst nicht zu Unterhalt herangezogen werden zu können.

Auch da stellt sich die Frage, was diese wirklichen Bedürfnisse sind, und inwieweit diese überhaupt in den Aufgabenkreis eines Betreuers fallen? Es herrscht der weit verbreitete Irrglaube, dass ein rechtlicher Betreuer so etwas wie der persönliche Hausangestellte sei, der sich darum zu kümmern hat, dass täglich die Unterwäsche gewechselt wird, der Betreute zum Arzt kommt, rund um die Uhr einen Ansprechpartner für jedes Herzeleid hat, … Dem ist aber nun mal nicht so, und daher kann man auch keinem Betreuer einen Vorwurf machen, wenn er all dies nicht leistet.

Ein Berufsbetreuer braucht für ein vernünftigen Einkommen und zur Deckung der Kosten deines Geschäftsbetriebs einige zig Betreuungen. Jetzt nehmen wir mal 30-40 Betreuungen, bei 20 Arbeitstagen im Monat, ziehen den Aufwand für den eigenen Geschäftsbetrieb ab, und schauen uns an, was dann pro Fall in Summe an Zeit zur Verfügung steht. Das sind dann wenige Stunden pro Monat. In diesen Stunden müssen je nach Aufgabenkreisen dann alle Angelegenheiten mit Behörden, dem Gericht, Versicherungen, Pflegediensten und Heimen, der gesamte Zahlungsverkehr, die Verwertung einer Immobilie, weitere Begutachtungen, … erledigt werden. Und genau in diesen Dingen erschöpft sich dann auch die ihm offiziell zugewiesene Arbeit des Betreuers!

Natürlich hält der Betreuer auch den persönlichen Kontakt, … Aber nach der Übernahme der Betreuung mit einer ersten Bestandsaufnahme, … kann ein Berufsbetreuer es nicht leisten täglich, wöchentlich oder auch nur monatlich stundenlang mit dem Betreuer Kaffee zu trinken, mit ihm irgendwohin zu fahren, …

Und natürlich sind die Ansprüche der Angehörigen an die vom Betreuer dann ausgewählten Pflegedienste, Heime, Krankenhausunterbringungen, … immer hoch. Kann man ihnen nicht verdenken. Nur dummerweise muss auch dies alles bezahlt werden. Und wenn da nur der Sozialhilfesatz zur Verfügung steht, dann kann auch ein Betreuer nicht zaubern.

Ich habe früher mal mit einer Betreuerin zusammengearbeitet, die dann irgendwann auf all diese Sprüche keine Lust mehr hatte, und selbst einerseits auch lieber mehr auf der pflegerischen Seite für die Leute da sein wollte, und andererseits dabei auch besser verdienen wollte. Die hat sich dann im Pflegebereich selbständig gemacht, wo sie heute deutlich besser verdient. Nur schade für die Betreuten, die dann eben einen neuen Betreuer brauchten, der schon mehr als genug andere Fälle hat.

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Moin,

Du hast ja durchaus Recht mit der Kritik an meinem Einwurf.

Zum Hausverkauf:

Weder der Betreuten noch den Angehörigen wurde die Möglichkeit eingeräumt sich selbst um den Verkauf zu kümmern.

Zu den Bedürfnissen:

Für eine stark Sehbehinderte wurde ein neuer, moderner FS gekauft, toll. Nur wurde er nicht richtig angeschlossen. Es waren 3-4 Sender zu empfangen.

Es wurde der alte Receiver angeschlossen obwohl der Neue alle Empfangsmöglichkeiten hatte.
Also weiter zwei Fernbedienungen.
nachdem ich es verkabelt habe sind ca. 70 Sender zu empfange.

Eine Karte für die Privaten wurde gekauft aber nach dem Ablauf nie wieder aufgeladen.

Der Wunsch, dass nicht immer das gleiche Brot gekauft wird, beim Aufschnitt auch mal gewechselt wird, wird ignoriert.

Ich könnte noch mehr anführen, aber es wird dann doch hier zu viel.

Gruß Volker

Da sind wir wieder bei den „falschen Erwartungen“. Natürlich gibt es mehr oder weniger geschickt agierende Betreuer, und auch mehr oder weniger einsichtige Betreute und kooperative Angehörige. Das führt im Einzelfall zu mehr oder weniger kooperativen Verhältnissen. Aber die Frage der „Kooperation“ ist gegenüber den klar gesetzlich definierten Dingen nachgeordnet. Und wenn der Betreuer meint/Anlass dafür hat, im Einzelfall den Hausverkauf allein durchzuziehen, dann ist dies grundsätzlich vom Gesetz gedeckt. Angehörige haben in so einem Fall ohnehin überhaupt keine Beteiligungsrechte, und der Betreute natürlich nur, soweit er einsichtsfähig ist, und sich tatsächlich sinnvoll einbringen kann. Dafür die der Betreuer ja gerade da, dass er anstelle des Betreuten dort agiert, wo dieser hierzu nicht mehr in der Lage ist.

Und was den Fernseher angeht: Sorry, aber ein Betreuer ist kein Fernsehtechniker. Man kann hier maximal den Vorwurf machen, dass die Beschaffung nicht inkl. Lieferung und Installation an einen Fachbetrieb vergeben wurde/bei mangelhafter Leistung dieses Fachbetriebs nicht ausreichend die entsprechenden Gewährleistungsrechte geltend gemacht wurden. Aber das sind Dinge, die gemessen an den eigentlichen Aufgaben eines Betreuers, nun wirklich minimale Randthemen sind. Und auch der Einkauf von Brot und Aufschnitt ist keine originäre Betreueraufgabe. Auch hier wäre seine Aufgabe maximal die Überwachung eines Hauswirtschaftsdienstes, der dann den Einkauf übernimmt.

Wenn ein Betreuer solche Dinge wie den Einkauf von Fernseher und Lebensmitteln - außerhalb seiner eigentlich vergüteten und ihm offiziell zugewiesenen Tätigkeit - übernimmt, dann zeigt dies mE eher von besonderem Engagement, und dann sollte man bzgl. der dabei erreichten Qualität nicht überkritisch sein.

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Hallo @Wiz,

Entschuldigung, dass ich erst spät antworte.

Zunächst, ich denke schon, dass alles gesetzeskonform passiert ist.

Wenn aber so viel Unmut vorhanden ist, muss die Frage erlaubt sein, ob die Gesetzeslage stimmt.

Deinem - vermuteten Argument - „Man kann nicht für jedermann das eigene Recht schaffen!“ stimme ich zu.

Auch ist es richtig, dass erst dass vorhandene Vermögen eingesetzt wird, bevor der Staat helfen muss. Wenn aber ein Haus innerhalb zweier Wochen zu ca. 50% des Wertes vergleichbarer Häuser verkauft wird, ist es schon komisch. ja, die Infos sind nicht belegbar, Infos von Nachbarn, Vergleich mit Inseraten örtlicher Makler und Zeitungen.

Zum FS und Haushalt.

Wäre eine komplette Installation geschehen, wäre ja alles ok, es ist ein halbfertiges Produkt geliefert. Dass sich um einen neuen FS gekümmert wurde war natürlich positiv.

Einen Hauswirtschaftsdienst gibt es nicht, diese Aufgaben werden von der Betreuung gemacht.

Bei den Einkäufen sind Zeit- und Sprachprobleme das Hauptübel.

Die Betreute darf nicht alleine einkaufen gehen. Sie bekommt kein bares Taschengeld. Aufgrund sehr starker Sehschwäche ist sie unsicher im Straßenverkehr. Da die Sehschwäche durch Nikotinvergiftung bewirkt wurde, ist es verständlich, da

ss der Kauf von Tabak vermieden werden soll.

Aufgrund der Hetze können die Betreuer auch nicht nach Schnäppchen suchen, klar.

Einer der Haupteinkäufer, Muttersprache Rumänisch/Bulgarisch (?), kauft Bananen in Kilos ein, wenn Banane auf der Wunschliste steht, 2/3 wird weggeworfen.

Kurzer Blick in den Kühlschrank, alles drin, fertig, dass der Käse vertrocknet ist, der Schinken verschimmelt ist wird nicht bemerkt. Das erklärt die Durchfälle. Die Betreute sieht es nicht.

Der Inhaber dieses Betreuungsdienstes ist eingebürgerter Brite/Amerikaner (?). Spricht recht gut Deutsch schaltet aber sofort auf Englisch um, wenn es komplizierter wird.

Danke und Gruß

Volker