Handeln mit elektrokleingerät

Ich möchte mit einem neuen Küchengerät Handeln. Das Gerät hat CE-Test und Lebensmittelecht Nachweistest bekommen.
Ich habe es jetzt bei EAR-Stiftung regestriert und bei einem Dualsystem angemeldet.
meine Frage, gibt es etwas noch zu machen?um das Gerät auf der Markt zu bringen.
Für Ihre Hilfe Danke ich im vorous.

Hallo,

die beste und sicherste Variante ist: Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen IHK. Diese wird beim Handelsgeschäft eh mit zu zahlenden Beiträgen an Sie heran treten. Diese sind aber auch als offiezieller Dienstleister genau im Bilde wo was wie berücksichtigt werden muß. Zudem ist eventuell auch eine Kontaktaufnahme mit der HWK oder derm Hauptzollamt angeraten. Wie schon mitgeteilt am besten mit,nach Rücksprache bei der IHK.

Es grüßt
Andreas