Person a hat auf der internetbestellplattform etwas gekauft und dazu einen Coupon eingelöst um 60 Euro Rabatt zu bekommen aufgrund eines bestellfehlers ließ Person a aber die Bestellung stornieren und wollte das der Gutschein im auch wieder zur Verfügung gestellt wird hierzu kontaktierte er den Kundensuppport. Dieser wollte ihm den Gutschein nicht zurück erstatten mit der Begründung das er schon benutzt worden sei. Nun ließ Person a seinen Account löschen bzw. Deaktivieren um sich einen neuen Account zu machen mit einer anderen Email und dann als vermeintlicher Neukunde an den Coupon wieder zu kommen. Ist dies rechtlich erlaubt und was könnten die Konsequenzen sein?
mal was praktisches.
Wie soll das gehen ?
Der Coupon ist verfallen, weil man ihn bereits genutzt hat- ganz egal ob man die Bestellung storniert hatte.
Wie kannst du also den Gutschein nochmals nutzen als andere Person ?
kriegt die den gleichen Gutschein (Codenummer ?) oder kann jeder neue Kunde einen Gutschein beanspruchen ?
Genau, das gibt es häufig.
Und meistens funktioniert es mit einer anderen email auch, einen weiteren Gutschein zu bekommen.
Sonst könnte man auch einen Freund oder Familienmitglied pro forma bestellen lassen, sollte Plan 1 nicht funktionieren.
Wir schauen uns mal § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch („Betrug“) mal an:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Man kann das natürlich mit Ritzenpisserei beantworten, in der Praxis sind die Konsequenzen aber nicht vorhanden. die Versandhäuser wissen sogar mitunter um diese Tricks und manchmal sind sie sogar nett und helfen einem dabei, das System auszutricksen.
(der eigentliche Gutschein wurde ausserdem de facto nicht in Anspruch genommen.)
In der Praxis gibt es Fälle, in denen die Unternehmen den dritten oder vierten Auftrag eines „Neukunden“ stornierten und mit Anzeige drohten.
„Die Versandhäuser“ sind dann wohl eher „Mitarbeiter von Versandhäusern“. Und selbst wenn es hundert Versandhändler gibt, die diese Praxis tolerieren, reicht einer, der Anzeige erstattet und schon läuft einer Ermittlungsverfahren. Kann man dann immer noch lustig finden und als Ritzenpisserei bezeichnen, ändert aber nichts am Ärger, der dann folgt.
Ach du meine Güte und drei Heiligen gefällt das auch noch.
Hier geht es um den ersten wirklichen Auftrag eines Neukunden nach einer Stornierung.
Und wenn man es wirklich mit der Angst bekommt, schon bei dem Gedanken… , dann kann man ja eine Freundin bestellen lassen…
Wenn der Händler der Ansicht gewesen wäre, daß der Kunde den Gutschein noch einmal oder einen neuen Gutschein hätte nutzen dürfen oder sollen, hätte man das dem Kunden schon mitgeteilt. Offensichtlich war dem aber nicht so und damit ist klar, daß die Vorgehensweise nicht im Sinne des Händlers ist.
Genau, es kann nicht schaden, Freunde in Straftaten zu verwickeln - Beihilfe zum Betrug gibt’s nämlich auch. Die werden einem dann auch sicher ewig dankbar sein. Wobei: wenn die ein genauso krauses Verständnis von Recht und Gerechtigkeit haben wie Du, sind die sicher Feuer und Flamme.
Ich nehme wahr, dass du das tatsächlich alles so zu sehen scheinst.
Und bin fassungslos. Ein Kuriosum.
Wer verbietet Freunden etwas zu bestellen und wer verbietet mir, Ihnen das zu bezahlen?
Absurd, ehrlich.
Und vor allem: Weil die Versandhäuser nämlich schon noch alle Bohnen in der Dose haben sind sie erstnes nicht daran interessiert, Kunden zu vergraulen und zweitens ist so ein Fall denen aber ganz ganz bestimmt auch viel zu blöd, um den Kommissar einzuschalten mit mehr als zweifelhafter Aussicht auf Erfolg.
Bin ich vielleicht froh nicht in einer Kirschlorbeer-Rasenwelt mit Silversterknallern zu leben.
Immer schön auf dem Boden bleiben ;-).
Mit mir hat das wenig zu tun. Der Gesetzgeber sieht das so und das einzige, was zwischen der Idee und einem Problem steht, ist der Wille des Händlers, Strafanzeige zu erstatten.
Na, man muss mal die Kirche im Dorf lassen - bzw. sich die jeweiligen Neukundenbedingungen ansehen.
Es gibt tatsächlich solche, die Kunden ausschließen, die im selben Haushalt wie Bestandskunden leben.
Ein großer Anbieter von Bezahlfernsehen macht das zum Beispiel, gibt aber gleichzeitig auch Tips, wie man als Bestandskunde wieder zum Neukunden werden kann.
Für die überwältigende Mehrheit der Händler dürfte das aber irrelevant sein: Neuer Name = neuer Kunde.
Wer würde Vater Müller mal pauschal Betrug unterstellen, weil Frau (wahlweise Sohn, Tochter oder Oma) Müller mit derselben Adresse schon Kunde ist?
Richtig, aber wenn sie einen Kunden haben, wollen sie für den gleichen Kunden nicht noch einmal bezahlen. Daher gibt’s die Gutschein je Neukunde nur einmal und wenn ein Mitarbeiter explizit bestätigt, daß es trotz Storno keinen neuen Gutschein mehr gibt, ist es weder am Kunden noch an Dir, das in Frage zu stellen bzw. zu „umgehen“.
Es ist für den Taterfolg vollkommen unerheblich, ob man einen real existierenden Strohmann, einen falschen Namen oder eine zweite E-Mail-Adresse verwendet. Die Tatbestandsmerkmal von Betrug sind
Vorsatz
Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten
Erregung eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher bzw. Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
Fertig. Ob man das ganze selber veranstaltet oder einen Schwippschwager mit in die Nummer hineinzieht oder seinen Hund als Neukunden registriert, ist ohne Belang.
[quote=„Kannitverstan, post:11, topic:9449060“]
Wer würde Vater Müller mal pauschal Betrug unterstellen, weil Frau (wahlweise Sohn, Tochter oder Oma) Müller mit derselben Adresse schon Kunde ist?
[/Quote ]
Wer was unterstellt ist bei der juristischen Bewertung ohne Belang und nach der wurde gefragt.
Nun, im echten Leben wird das aber sehr regelmäßig so gehandhabt und das sehr häufig mit einem zugedrückten Auge des Verkäufers oder der Verkäuferin.
Wie auch immer du das findest.
Deine Rechtszitiere- und interpretiererei ist Theorie, nicht mehr.
Ausserdem gilt es zu bedenken, dass die Kunden nicht gebunden haben, aber halten wollen.DAss das so gemeint war, kann man sich leicht erschliessen.
Darum mag zwar die Frage nach der rechtlichen Seite korrekt beantwortet sein, nicht aber die Frage nach der Nachweisbarkeit und somit der Konsequenzen, die sind nämlich genau : keine.
Die Unruhe, die es manchen macht, wenn geschriebenes Recht im echten Leben sich anders darstellt und man selber denken muss, überrascht mich immer wieder.
Der Zoo hat allerlei Tierchen…
Wir kommen aber jetzt nicht weiter, und ich schlage vor, jede/r handhabt das so, wie es beliebt.
Nur, weil eine Tat nicht geahndet wird, heißt das nicht, daß sie erlaubt ist, wie man jeden Tag schön auf der Straße sehen kann. Das ändert aber nichts an der rechtlichen Bewertung und nach der wurde gefragt. Wenn Du gerne Tipps zum perfekten Betrug unters Volk bringen möchtest, gibt es dafür insofern vielleicht doch geeignetere Orte.
Und, noch einmal: Es ist auch rechtlich kein Betrug, wenn jemand einen Artikel nicht selber bestellt, sondern eine Freundin et cetera bittet, ihn zu bestellen.
Ach so: wenn ich zu faul bin, jemanden umzubringen und deswegen einen anderen beauftrage, dann ist das nicht strafbar, sondern total OK? Habe ich das richtig verstanden?
Und noch eine Frage hätte ich: wenn man so offensichtlich keinen Plan von rechtlichen Themen hat, wie kommt man eigentlich darauf, sich dennoch so ausschweifend und eloquent dazu zu äußern?
Keineswegs. Ich versuche nur, Dir klarzumachen, daß es egal ist, wen ich mit der Durchführung des Betruges beauftrage.
Gute Frage. Auch nach 20 Jahren im Forum und dem qualitativen Absturz in den letzten fünf Jahren habe ich immer noch ein Problem damit, völligen Unsinn unkommentiert stehen zu lassen und als wenn das noch nicht reichen würde, habe ich in aller Regel das Bedürfnis, denjenigen, der den Unsinn schreibt, in die Lage zu versetzen, zu begreifen, wo der Fehler liegt.
Es ist aber wohl an der Zeit, einzusehen, daß es hoffnungslose Fälle gibt.