Handwerker Rechnung / Fahrtkosten Abrechnung

Hallo liebe Community,

Letztens waren Handwerker bei uns im Haus.

Es ging um die wartung einer Heizungsanlage.

Der ca. 60 km entfernte betrieb hat nach eigenere Aussage mehrere Kunden am Arbeitsort , welcher sich nach Fertigung bei anderen Kunden bei mir meldete ob jemand vor Ort wäre um die Heizung zu warten.

Schliesslich kam der Wartungsdienst und erledigt seine Arbeit .

Als Rechnung kam dann Wochen später eine Rechnung über die Wartung und zusätzlich 157 Euro für 60 km fahrtkostenpauschale inkl. Fahrzeug und Fahrtzeit.

Meine frage ist wohl berechtigt , ob dieser Batzen so abgerechnet werden darf wenn er nicht schon „nach eigener Aussage“ mehrere Kunden am Ort hatte .

Was sagt ihr dazu ?

Hallo,

ich habe eine EDV Firma und wir teilen die Anfahrtskosten bei mehreren Kunden unter diesen auf.
Ich glaube sogar, dass ich irgendwo gelesen habe, dass es da ein Urteil gibt.
Für den Kunden ist es in der Regel schwierig, nachzuweisen dass mehrere Stationen angefahren wurden. In Ihrem Fall ist es ja aber so, dass die Leistung lt. Aussage von einem Monteur vor Ort mit gemacht wurde und somit können eigentlich nicht alle Anfahrtskosten an Sie alleine berechnet werden.

mfg
A.Ferlau

Lieber HandyMarkt-Konstanz!
Liebe HandyMarkt-Konstanz!

Ich denke, dass es grundsätzlich rechtens ist die Rechnung so zu stellen, aber du hast Recht, fair ist es nicht, besonders wenn zuvor angekündigt wird, dass es weitere Aufträge auf der Strecke gibt.

Ich würde bei der Innung oder ählichen Ober-Behörde für dieses Gewerbe anfragen ob es hier bereits rechtliche Entscheidungen gibt und welche Argumentation von deren Seite vorgeschlagen wird.

Gutes Gelingen
lg
ORIGAMI.GRAZ
Walter Praher

Ich würde Deine Frage ergänzen mit den Stichworten Recht, Anfahrt, evt IHK
Du brauchst Rechtsauskunft. Finde die Höhe in DEM Zusammenhang persönlich inakzeptabel. Da wurde ja nichts aufgeteilt und ein Meisterlohn für die reine Fahrt… ist mir nicht bekannt.

Unter Google „handwerkerrechnung anfahrt“ findest du echt eine Fülle. Demnach gibt es keine echte Kontrolle mehr darüber nach all den Abfolgen von Urteilen zugunsten mal des Kunden und mal der Fa.

Dein Bonus: Sie sagten ja, dass Sie hier vor Ort sind. Also mindestens die Hälfte müßte drinnen sein und fairerweise berechne ich nicht meinen Meister-Stundenlohn meinen kunden.

Quelle:
http://handwerk.com/wann-duerfen-sie-an-und-abfahrt-…

  1. Fahrtzeiten: Wer Fahrtzeiten zum gleichen Satz wie Arbeitszeiten abrechnen will, muss das mit dem Kunden vorher vereinbaren. „Das geht bei kleineren Arbeiten gleich bei der Auftragsannahme am Telefon. Bei größeren Aufträgen gehört es in das Angebot.“ In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat die Formel „Fahrtzeit = Arbeitszeit“ nichts zu suchen.
  2. Touren: Fährt ein Monteur nacheinander mehrere Kunden an, dann müssen die Fahrtkosten unter den Kunden aufgeteilt werden.
    Bei kurzen Einsätzen dürfen Handwerker auch ohne Absprache den Stundenaufwand für An- und Abfahrt berechnen. Das haben zwei Gerichte entschieden - allerdings mit erheblichen Einschränkungen.

Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Stadthagen weist die Bau-Innung Hamburg hin: In dem behandelten Fall hatte der Handwerker für den Austausch von Fenstern beim Kunden gerade einmal 45 Minuten gebraucht. In Rechnung stellte der Handwerker allerdings nicht nur die Arbeitszeit beim Kunden. Er berechnete auch für die An- und Abfahrtzeiten seinen Stundenlohnsatz. Den wollte der Kunde jedoch nicht bezahlen.

Das Amtsgericht entschied zugunsten des Handwerkers: Bei kleineren Aufträgen, die nur eine Stunde oder weniger dauern, sei es üblich, die An- und Abfahrt zu berechnen.

Ich danke Ihnen für die Antwort und werde entsprechend „weiterermitteln“

MFG
K.Schmitt

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MFG
K.Schmitt.

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MFG
K.Schmitt…

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MFG
K.Schmitt…

Hallo.
nach meine Kenntnisse 60 Cent/ Km , oder Pauschale .
Gruss.

Hallo

Kann ich mir durchaus vorstellen, bei 60 Km. Warum tust Du dich nicht mit Deiner Nachbarschaft zusammen und bestellst den Heizungsmonteur alle zwei Jahre? Ich nehme eine Ortsansässigen, schon seit Jahren, entfernung ca. 3 Km. Meine Wartungskosten für 2 Jahre belaufen sich für ein Zweifamilienhaus auf gerade mal 80 EURO, ohne Kesselreinigung. Denn die kann jeder ohne Probleme selbst machen.

Gruß Wolfgang

Hallo.
Leider gibt es immer wieder Firmen,die dieses ausnutzen,obwohl sie mehrere Kunden in der gleichen stadt,oder im gleichen ort haben.sie müssten die benzin,b.z.w. anfahrtkosten auf alle aufteilen,oder nur die fahrtkosten sich erstatten lassen,die sie vom letzten kunden bis zu ihnen gebraucht haben. Es ist zwar Geldschneiderei,was da mit ihnen betrieben wurde,aber solche firmen gibt es leider,die die not der kunden ausnutzen.Versuchen sie mit der Firma zu sprechen,das sie bei ihnen nur die anfahrt vom letzten kunden bis zu ihnen neu berechnen.Aber ich sehe da wenig hoffnung. Trotzdem viel glück bei der anfrage an die Firma.

mfg Volker