Hat man Anspruch auf Selbstauskunft bei Bürgel,etc

Verschiedene Firmen neben der Schufa speichern Daten und geben Auskunft zu Adressen, Arbeitgeber, Bonität und mehr. Kann man als Betroffener, über den eine falsche Auskunft erteilt wurde, von diesem Unternehmen eine Selbstauskunft verlangen und auch durchsetzen, wenn keine Antwort erfolgt? Und dann natürlich Änderung oder Löschung?
Wenn ja, in welchem Gesetz wird der Anspruch formuliert?

Mit bestem Dank

Guten Tag,

Hallo,
ich gehe mal davon aus, daß du eine Privatperson bist. Lt § 19 BDSG muß man einmal pro Jahr eine kostenfreie Eigenauskunft erhalten. Diese wird i.d.R. auch erteilt. An falschen Daten ist keine Auskunftei interessiert. Denen ist es eigentlich egal, wie die Auskunft aussieht. Sie haben keinen Vor- oder Nachteil an einer schlechten Auskuft.

VG