Hi,
bei einem frisch gekauften Haus wird im Nachhinein vom Käufer festgestellt, dass die tatsächlichen Maße nicht dem Grundriss entsprechen, welcher ja Teil des Bauantrags und dessen Genehmigung war, beide liegen inzwischen 16 Jahre zurück. Wie sollte es anders sein - das Haus ist ca. 10 % größer. Ohne alles genau nachzumessen (und wer tut das schon vorm Kauf?), fällt diese Abweichung nicht auf.
Kann einem da als Nacheigentümer theoretisch noch ein Strick draus gedreht werden? Gibt es hier irgendwann eine Verjährung/Bestandsschutz oder muss man sein restliches Leben lang fürchten, dass hieraus Probleme entstehen könnten?
Sollte man aufs Bauamt zugehen oder lieber keine schlafenden Hunde wecken? Könnte man Nachgenehmigungskosten auf den Vorbesitzer abwälzen, wenn der behauptet, nichts davon gewusst zu haben?
Grüße
Marius