Haus kauf und vom Notar betstätigt

Nö.

Der Notar kann seine Rechnung im Prinzip nach der Veranstaltung schreiben, auch wenn der Kaufvertrag noch nicht gültig ist. Das kann er selbst dann, wenn der Termin platzt.
Allerdings ist der Notar mit so 0,5% recht günstig.

Der Makler will sein Geld normalerweise, sobald ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dazu fehlen jetzt noch Unterschriften.
Und der Brief des Finanzamtes liegt meist im Briefkasten, noch bevor die Stempelfarbe auf dem Vertrag ganz trocken ist. Allerdings sind auch diese Steuern an einen gültigen Kaufvertrag gebunden.
Steuer und Makler sind die größten Posten der Nebenkosten, alles andere sind Peanuts.

Nein. Das (ein notariell beglaubigter Vertrag) ist aber hier gar nicht der Fall, da zwei (oder eine? - egal) Unterschrift/en fehlen und diese folglich auch nicht notariell beglaubigt sein können. D.h. bislang ist der Kaufvertrag noch gar nicht zustande gekommen.

Vorschlag: Rechtsanwalt aufsuchen. Umgehend vom Notar Kopie des Kaufvertrags anfordern, egal ob von allen unterschrieben oder nicht. Grundsätzlich hat man bei einer Unterschriftsleistung auch das Recht auf eine Kopie des Vertrages, auch wenn Unterschriften der Gegenseite noch fehlen.

Ein vorsichtiger Käufer lässt in einen solchen Vertrag übrigens eine Rücktrittsklausel mit aufnehmen, gerade in Fällen wie Deinem (Eigentümergemeinschaft als Verkäufer) - vielleicht steht in Deinem Vertrag ja so etwas drin. Wenn der Notar seine Gebühren wert war, sollte das jedenfalls der Fall sein.

Der Erbengemeinschaft einen Termin setzen, bis zu dem die Unterschriften alle zu leisten sind. Fall dies nicht geschieht, vom Kauf zurücktreten, vom Notar Rückabwicklung verlangen und von den Verkäufern Schadensersatz für die von Dir geleisteten Notar- und Maklergebühren fordern, ggf. auch für sonstige Kosten. Mach denen deutlich, dass Du dich nicht länger verkaspern lässt.

Gruß,
Ralf

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