Haus & Scheidung - nur einer zahlte auf den Kredit, Doppelverdiener

Hallo,

angenommen, zwei Eheleute erwerben während der Ehe (Zugewinngemeinschaft) gemeinsam ein Haus, unterschreiben gemeinsam einen Kreditvertrag, stehen beide zu 1/2 im Grundbuch. Es gäbe gemeinsame Kinder, trotzdem Doppelverdiener-Ehe.

Von Anfang an zahle dennoch nur ein Ehepartner auf den Kredit, der andere beteiligt sich nicht daran.

Derjenige, der das Haus abbezahlen würde, würde im Haus wohnen bleiben.

Müsste derjenige dennoch an den Ausziehenden, der nichts bezahlt hätte, 1/2 am Wert des Hauses auszahlen? Was ich hierzu bislang gefunden habe, ging von gleicher finanzieller Beteiligung aus, oder davon, dass einer nicht leistungsfähig ist; das ist hier ja beides nicht der Fall.

Lieben Dank vorab

die Schnägge

OT
Mich würde interessieren, was der Ausziehende dazu sagt.
Und ob der denn eventuell die ganze Zeit über zwar nichts fürs Haus, aber dafür die Urlaube, die täglichen Einkäufe oder was weiß ich bezahlt hat.

Die Antwort weiß ich nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass man diese Zahlungen realistisch einordnen kann, wenn nicht beide die ganze Zeit über streng getrennte Kassen hatten.

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Das ist schlicht Unsinn, solange nicht der andere immer hübsch auf ein eigenes Konto eingezahlt hat und Kindererziehung und Haushalt genau mittig geteilt abliefen.

Und das wird der Scheidungsrichter mit den ZWEI Anwälten den beiden auch ganz genau auseinanderrechnen.

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Bei einer Zugewinngemeinschaft wird halt davon ausgegangen, dass beide während der Ehezeit gemeinsam zu gleichen Teilen gewirtschaftet und zum Lebenstandard beigetragen haben. Ob der eine nun die laufenden Zahlungen übernimmt und der Andere die baren Lebenshaltungskosten finanziert, ist in aller Regel völlig unerheblich. Ihr steht beide je hälftig im Grundbuch. Seid also beide hälftig Eigentümer. Und dieses Eigentum wird dann hälftig geteilt. Ich weiß allerdings nicht, wie das mit dem Kredit auf das Haus ist, wenn nur Du als Kreditnehmer eingetragen bist.
Ich habe mal als grundbuchmäßig alleinige Eigentümerin ein Haus während Scheidung verkauft, das auf meine Kosten schuldenfrei war:: meinem Exmann stand ebenfalls bei Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Verkaufserlöses zu.
Da Du ja eh einen Anwalt brauchst oder hast, würde ich den mal fragen. Der Wert des Hauses für Euch als Zugewinngemeinschaft errechnet sich für mich aus dem Verkaufswert abzüglich der Bankschulden in Gesamthöhe. Das wird dann halbiert.
Aber frag lieber den Rechtsanwalt, der sich mit Euren Lebensbedingungen bereits auskennt.
Und gib nicht auf.
LG
Amokoma1

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Sagen wir zwei getrennte Kassen. Dann könnte man es ja eindeutig zuordnen.

Warum sollte das unmöglich sein? Man hat getrennte Konten, jeder bekommt sein eigenes Gehalt auf sein eigenes Konto. Wie man den Rest der Lebensführung aufteilt, spielt ja für das Beispiel nicht so ne große Rolle, es geht ja nur um die Aufteilung einer Immobilie.

Hallo!

Ja, natürlich. Ist ja Teil des Zugewinns.

Schöne Grüße!

…nicht ganz richtig, denn Zugewinn ist nur die Tilgung, die während der Ehe gezahlt wurde plus die Anzahlung, die Restschulden nicht, denn sie sind ja immer noch Schulden, daher wird es eher selten um „den Wert des Hauses“ gehen, sondern in 10 Jahren pimalschnauze 120 Monate x 1000€ monatliche Tilgung, also „nur“ 120.000€ plus Anzahlung.
Grüße

Also hat jeder für sich eingekauft und seinen eigenen Bereich im Kühlschrank gehabt?
Und wie hat man das mit den Kosten für die Kinder geregelt? Gab es für die auch eine Extra-Kasse, in die beide zu gleichen Teilen eingezahlt haben?
Und hat keiner von beiden wegen der Kinder mal beruflich kürzer getreten, oder beide genauso lange und genauso viel?

Schlaumeier. Natürlich muss man die Schulden abziehen, da sich dieses Posting aber nicht an Berufsschüler im ersten Ausbildungsjahr richtet, spare ich mir das. Zudem vergisst du eine Wertentwicklung, die jann bei den momentanen Zuckungen des Marktes dzrchaus nicht unerheblich sein.

Das ist zum Glück schlicht Quatsch. Es ist immer alles zusammen zu betrachten. Rosinen picken ist nicht. Oder glaubst du allen Ernstes, ein Partner ohne eigenes Einkommen bekommt bei einer Scheidung dann halt gar nichts?

Recht hast Du. Es geht um den gesamten „Zugewinn“, der von beiden gemeinsam ohne Rücksicht auf praktische Aufteilung der Kosten während der Ehezeit zusammen erreicht wurde. Ob das nun der Teile einer Immobilie oder Lebensversicherung oder Auto oder Barvrmögen oder Rentenansprüche sind:
Was während der Ehezeit bei Gütergemeinschaft erreicht wurde, wird geteilt.
LG
Amokoma1

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