Wenn du den Link gelesen hättest, den ich angehängt habe, hättest du lesen können, dass die Aufklärung selbstverständlich Bestandteil der Gebühr ist.* Sie darf nicht als normale Kassenleistung abgerechnet werden.
Und da zeigt sich dann leider wieder sofort der mir sehr unangenehme Aprilfisch. Rechthaberisch und … merkwürdig parteiisch.
Auf den armen Fragesteller drischst du doch überraschend ein, in dem du Vorhaltungen darüber machst, wie man sich zu etwas verpflichten kann und es dann nicht einhält. Mindestens mal die moralische Keule wedelt da. Da kommt der falsch abrechnende und damit betrügerisch handelnde Arzt, recht glimpflich weg bei dir!
*Ich zitiere aus dem o.a. Link:
„Die Leistung (Anmerkung von mir: 20 € für die Impfung) umfasst die Aufklärung und Impfberatung, die symptombezogene Untersuchung zum Aus- schluss akuter Erkrankungen oder Allergien, die Verabreichung des Impfstoffs, die Beobachtung in der sich unmittelbar anschließenden Nachsorgephase und die medizinische Intervention im Fall von Impfreaktionen.“
Und weiter unten:
" * 10 Euro für ausschließliche Impfberatung ohne Impfung
Erfolgt nur eine Impfberatung ohne nachfolgende Schutzimpfung sind 10 Euro vorgesehen. Die Impfberatung kann auch telefonisch oder per Videosprechstunde stattfinden. Die Abrechnung der ausschließlichen Impfberatung neben einer Impfung und einem Besuch ist im Krankheitsfall ausgeschlossen."
Rechtlich ist es im Übrigen so, dass keiner eine Impfung ohne Aufklärung vornehmen darf! Auch im Impfzentrum nicht!
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Aufklaerung/FAQ-Liste.html