Hausarzt wechseln möglich?

hi,

danke für die Erklärung.
Ich hatte ‚Kunstgerecht‘ nicht in dem Sinne verstanden, dass die Priorisierung eingehalten wird.

Es kahm für mich mehr medizinisch fraglich rüber.

Schon weil allein das Alter das Kriterium sein könnte, war (und in dem Punkt noch ist) mir schleierhaft, wie das ein fremder Arzt nicht einordnen können soll.

grüße
lipi

An der Stelle bist aber du m.E. auf dem Holzweg. Das Hausarztprogramm spielt eine Rolle bei der Behandlung von Patienten. Impfungen haben damit zunächst gar nichts zu tun. Es dürfte also keinerlei Rolle im Rahmen des Hausarztprogramms spielen, dass die Fragestellerin sich hat vom Hausarzt des Mannes mitimpfen lassen. Damit begründet sie weder ein neues Hausarztverhältnis, noch ist das ein Facharztbesuch, der erst über den alten Hausarzt laufen muss.

Das ganze hat mit schnödem Mammon zu tun. Ärzte, nicht nur Haus-, rechnen Impfungen separat ab. Sie erhalten 20 € pro Impfung. Völlig egal, ob Hausarzt oder Facharzt.

Für die Krankenkasse ist es also völlig wurst, bei welchem Arzt geimpft wird. Rein formal wird sogar andersherum ein Schuh draus: Zwar ziehen die Ärzte die Karte durch, um an die Daten des Patienten zu kommen. Aber: wenn der Arzt nur impft in diesem Quartal, dürfte er gar nichts weiter abrechnen als diese 20 €! Also nicht etwa noch die Grundziffer.

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Keine. Eine Impfung ist keine Behandlung. Solange sie nur zur Impfung zum anderen Arzt geht, ist das für das Hausarztprogramm unerheblich. Das gilt zumindest solange der Hausarzt ihres Mannes auch nur die Impfung abrechnet.

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Hallo,
den Beiträgen von Asteiner kann ich überwiegend zustimmen.
Nur zur Ergänzung hier mal ein Link zum Thema - was gehört zum Hausarztprogramm.
Bei diesem Beispiel auf Seite 11 steht etwas zum Thema Impfungen - https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjK8fXxs4fwAhWghP0HHZr9CFkQFjABegQIBRAD&url=https%3A%2F%2Fwww.hausaerzteverband.de%2Ffileadmin%2Fuser_upload%2Fhzv%2FSaarland%2FVertr%25C3%25A4ge%2520zur%2520Hausarztzentrierten%2520Versorgung%2520gem.%2520%25C2%25A7%252073b%2520SGB%2520V%2Fvertrags%25C3%25BCbergreifend%2F2020_03_27_HZV_SL_FAQs_final.pdf&usg=AOvVaw3qwbW-t8MxQrItqOoeE-aC
und was mir noch wichtig erscheint anzumerken - eine ärztliche Beratung vor der Impfung kann, muss aber nicht sein und was die Dauer angeht, im Impfzentrum bei uns werden dafür maximal 20 Minuten angesetzt und man muss das bei der Anmeldung auch extra anmelden, also nicht etwa erst vor Ort bei der Impfung. Bei den Hausärzten wird es eine solche zeitliche Befristung sicherlich nicht geben, meine ich.
Gruss
Czauderna

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Servus,

Ja, wenn er edel, hilfreich und gut genug dafür ist, bei dieser Begegnung nicht, weil es sich so deutlich anbietet noch eine GOÄ Nr. 1 zu erfassen und abzurechnen, kann das funktionieren. Alldieweil vor der Impfung und im Zusammenhang damit ohnehin eine eingehende Aufklärung betreffend diese Impfung stattfinden muss, wäre es doch sehr selbstlos und edel, wenn diese nicht abgerechnet würde.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
wobei allerdings berücksichtigt werden sollte, dass eine Aufklärung , die immer erfolgt,zur bevorstehenden Impfung
nicht mit einem ärztlichen Beratungsgespräch, welches beim Hausarzt wahrscheinlich automatisch, im Impfzentrum aber nur auf Wunsch stattfindet, verwechselt werden sollte.
Gruss
Czauderna

Kennt es nicht, ich hatte keine Einladung, war meine Eigneinitiative… ramses90

Wenn du den Link gelesen hättest, den ich angehängt habe, hättest du lesen können, dass die Aufklärung selbstverständlich Bestandteil der Gebühr ist.* Sie darf nicht als normale Kassenleistung abgerechnet werden.

Und da zeigt sich dann leider wieder sofort der mir sehr unangenehme Aprilfisch. Rechthaberisch und … merkwürdig parteiisch.

Auf den armen Fragesteller drischst du doch überraschend ein, in dem du Vorhaltungen darüber machst, wie man sich zu etwas verpflichten kann und es dann nicht einhält. Mindestens mal die moralische Keule wedelt da. Da kommt der falsch abrechnende und damit betrügerisch handelnde Arzt, recht glimpflich weg bei dir!

*Ich zitiere aus dem o.a. Link:

„Die Leistung (Anmerkung von mir: 20 € für die Impfung) umfasst die Aufklärung und Impfberatung, die symptombezogene Untersuchung zum Aus- schluss akuter Erkrankungen oder Allergien, die Verabreichung des Impfstoffs, die Beobachtung in der sich unmittelbar anschließenden Nachsorgephase und die medizinische Intervention im Fall von Impfreaktionen.“

Und weiter unten:
" * 10 Euro für ausschließliche Impfberatung ohne Impfung
Erfolgt nur eine Impfberatung ohne nachfolgende Schutzimpfung sind 10 Euro vorgesehen. Die Impfberatung kann auch telefonisch oder per Videosprechstunde stattfinden. Die Abrechnung der ausschließlichen Impfberatung neben einer Impfung und einem Besuch ist im Krankheitsfall ausgeschlossen."

Rechtlich ist es im Übrigen so, dass keiner eine Impfung ohne Aufklärung vornehmen darf! Auch im Impfzentrum nicht!
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Aufklaerung/FAQ-Liste.html

Astrazeneca?
Oder wo gibt es in Deutschland sonst die Möglichkeit, sich ohne Code oder Berechtigungsnachweis impfen zu lassen?

Eine 20-Minütige Aufklärung ist aber auch bei Hausärzten nicht üblich sonder eher die Ausnahme. Das würde kein Hausarzt machen! Das wäre wirtschaftlicher Selbstmord.

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Doch, doch, die wollen schon einen Berechtigungsnachweis = Alter UND weitere Priorität, z.B. Vorerkrankung, z.B. Herz/Kreislauf, Diabetes etc. oder Adipositas und fragen explizit nach ob man den Nachweis dazu erbringen kann. Erst dann geht´s mit der Terminvergabe weiter.
Niucht Astrazeneca, Moderna.
ramses90

Öh - und das entspricht dem, was ich geschrieben habe…

Hallo,
war das jetzt eine Ergänzung oder ein Widerspruch ?
Gruss
Czauderna

Ersteres.

Es war allenfalls in meinen Augen potenziell missverständlich formuliert, weshalb ich das ergänzt habe. Besonders hier habe ich das Gefühl, dass alles missverständlich ist, was nicht ausdrücklich benannt ist.