Hallo zusammen,
Angenommen, man will ein Haus verkaufen, das einem bereits seit 15 Jahren gehört. Das Haus war mit einem Nießbrauchsrecht belastet, das nach dem Tod des Nießbrauchsberechtigten erloschen ist. Ist die Vorlage eines Erbscheins beim Verkauf des Hauses erforderlich und wenn ja, genügt die Vorlage eines notariellen Erbvertrages , der grundsätzlich einen Erbschein ersetzt? Wo kann man sich erkundigen?
Vielen Dank für Euere Antworten im Voraus
Gruß Malu