Hausverkauf mit oder ohne Erbschein?

Hallo zusammen,

Angenommen, man will ein Haus verkaufen, das einem bereits seit 15 Jahren gehört. Das Haus war mit einem Nießbrauchsrecht belastet, das nach dem Tod des Nießbrauchsberechtigten erloschen ist. Ist die Vorlage eines Erbscheins beim Verkauf des Hauses erforderlich und wenn ja, genügt die Vorlage eines notariellen Erbvertrages , der grundsätzlich einen Erbschein ersetzt? Wo kann man sich erkundigen?
Vielen Dank für Euere Antworten im Voraus
Gruß Malu

Was genau meinst du damit? Im Grundbuch eingetragener Eigentümer oder nur Besitzer oder was genau? Und was ist mit dem Niesbrauch?

Beim Grundbuchamt Deines Wohnortes denn die können Dir das ganz genau sagen.
Wie kommst Du denn auf den Erbschein, der ist doch (nicht immer!) nur beim geerbten Haus, der Umschreibung und dem Verkauf desselben vonnöten.
ramses90

Der Nießbrauch ist durch den Tod des Nießbrauchsberechtigten erloschen, muss aber noch im Grundbuch gelöscht werden. Das Haus wird von den Eigentümern( nicht Besitzern!) verkauft. Diesen gehört das Haus bereits seit 15 Jahren! Bräuchten diese Eigentümer für den Verkauf des Hauses, das bis vor kurzem noch mit einem Nießbrauch belastet war, einen Erbschein, oder würde die Vorlage einer Sterbeurkunde zusammen mit einem notariellen Erbvertrag genügen?