Hausverkauf / Spekulationssteuer

Hallo,

hoffe hier kann jemand bezüglich eines Hausverkauf ein paar Tipps/Hinweise zum Thema Kosten/Steuern/Rechte geben… online habe ich schon einiges durch, manche Dinge widersprechen sich aber leider wie üblich.

Person A hat 2017 – aus Eigenkapital - ein Haus für 55.000 Euro gekauft (inkl. Steuer und Notar) – das Haus war baufällig und somit hat Person A am Ende fast nur das Grundstück bezahlt. Die Bank hat Person A zudem einen 25.000 Euro Kredit für die Baumaßnahmen gegeben, welcher noch abbezahlt wird. Das Haus wurde saniert, alle Stromleitungen erneuert, zudem auch Wasser+Gas-Leitungen. Es wurde alles modernisiert, neue Bäder, alles neu gefliest, Laminat gelegt, zum Teil neue Fenster und neue Türen eingebaut.

Die untere Etage bewohnt Person A selbst, die obere wurde an Person B vermietet (B ist ein Bekannter von A). Wohnhaft sind – sowohl A, als auch B – in dem Haus seit 2018. Person A fühlt sich aber aufgrund der Lage bzw. des Umfeldes leider nicht mehr so recht wohl und würde das Haus gerne wieder verkaufen… das Umfeld war Person A vorher leider nicht so geläufig (Nachbarn/Lärm). Person A ist sich sicher, es hier nicht 10 Jahre aushalten zu können. Den Kredit könnte Person A auslösen, somit wäre das Haus ja nicht belastet, ein Verkauf demnach möglich.

Die Spekulationsfrist bzw. –steuer kann durch die 3 Jahre Eigennutzung ja in 2020 mehr oder weniger „umgangen“ werden. Person A (als Eigentümer) hat dort 2018 gewohnt, 2019 und dann auch 2020. Scheinbar reicht es bei den 3 Jahren schon, wenn man theoretisch nur je einen Tag vom ersten und dritten Jahr dort gewohnt hätte, sprich es müssen keine vollen 3x365 Tage sein. An sich ein Vorteil.

Jetzt ist natürlich die Frage, wie das für die obere Etage aussieht (von Person B bewohnt), denn dort hat Person A ja nicht selbst gewohnt, sondern ein Mieter (auch wenn es ein Bekannter ist). Wäre dann die Spekulationssteuer für die Wohnfläche des Mieters fällig? Falls ja, wird zu der Wohnfläche der Mietwohnung dann noch anteilig ein Teil der Grundstücksgröße hinzugerechnet oder bleibt es bei der Steuerberechnung bei den Quadratmetern der vermieteten Wohnung? Etwas umständlich, hoffe dennoch nachvollziehbar.

Vielleicht hat da ja jemand eine Idee. Danke für’s lesen!

Servus,

in Deutschland gibt es keine Spekulationssteuer.

Unter bestimmten Umständen wird auf den Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften Einkommensteuer erhoben.

Du hast nicht geschrieben, wie viel die Sanierung insgesamt gekostet hat, und auch nicht, mit welchem Erlös bei dem beabsichtigten Verkauf gerechnet wird. Es ist also nicht möglich, zu bestimmen, ob denn überhaupt ein Gewinn im Sinn von § 23 Abs 3 EStG anfällt.

Wenn Du Dir zutraust, den Gewinn selber zu ermitteln (irgendwie hab ich da leise Zweifel): Ja, er unterliegt anteilig nach Fläche der vermieteten Wohnung der Einkommensteuer.

Schöne Grüße

MM