Hausverwaltung bei Eigentümerwechsel

Ich besitze eine Wohnung in Österreich, mit noch 3 Eigentümern. Nun habe ich meine Wohnung abggeben ( also eine Schenkung an meine Mutter veranlasst) da ich selten in Österreich bin da ich in Spanien meinen Hauptwohnsitz habe.
Nun stellt sich folgende Frage:
Muss meine Mutter die bestehende Hausverwaltung weiter nehmen? Aber Sie hat ja keinen Vertrag mit dieser. Nur ich. Ich war generell nicht mit der Hausverwaltung zufrieden die anderen Eigentümer schon.
Eigentlich möchte meine Mutter einen andere Hausverwaltung oder gar keine und einen Wirtschaftsprüfer nur nehmen, da ja generell die Verwatlungen schlecht funktionieren.

Meine Fragen also nochmals.
Geht die Hausverwaltung automatisch weiter ( genügt ein Mehrheitsbeschluss von den anderen 3 Eigentümern).
Muss die Hausverwaltung bei einem 1 Eigentümer wechsel ( meiner MUtter) einen neuen Vertrag an alle aussenden, und was ist wenn meine Mutter eben nicht einverstanden ist?

Letzte Frage können die 3 Eigentümer die Hausverwaltung alleine weiter nehmen ohne meine Mutter………oder geht das auch nicht und müssen immer alle 4 einverstanden sein?

Was ist wenn meine Mutter einfach alles ignoriert und nur die tatsächlichen Betriebskosten einzahlt auf das Eigentümer konto? Weil Sie ja keinen Vertag mit der Hausverwaltung hat?

Danke

Nein. ihr seit eine Gemeinschaft von Vieren.
Und bei Eigentümerwechsel geht der Verwaltervertrag einfach über.
Ein einzelner kann sich nicht entziehen.
Die anderen könnten die Beiträge auch einklagen wenn sich einer weigert.

mfG
duck313

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Kommt mir komisch vor weil wie soll das gehen wie soll was automatisch weitergehen der neue Eigentümer muss ja unterschreiben und was ist wenn er das nicht tut? Hat ja kein Vertragsverhältnis. Zb mich koennte die Hausverwaltung ja auch nicht mehr rechtlich zb belangen wenn ich nicht mehr Eigentümer bin. Vielleicht weiss jemand bessere Einzelheiten

Genau so: es läuft einfach weiter. Der Vertrag besteht und löst sich nicht in Luft auf, nur weil sich die Eigentumsverhältnisse an einigen oder allen Wohnungen ändert. Den neuen Eigentümern steht es frei, auf einer Eigentümerversammlung einen neuen Verwalter zu bestimmen.

Die Auskunft war absolut korrekt, auch wenn Sie Dir nicht gefällt.

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Andersrum gefragt: Hat der neue Eigentümer da vielleicht schon getan? Es gibt doch sicher einen Kauf-, Übergabe-, Schenkungs- oder Sonstwas-Vertrag. Was steht da drin? Irgendwas wie „Der Erwerber übernimmt alle Rechte und Pflichten des Alteigentümers?“

Ja schenkungsvertrag schon unterschrieben erlischt alles wird nichts uebernommen etc

Das ist wirklich sicher?
Ist bei Euch dazu ein Notar nötig? Was sagt der dazu (das wäre die Person, die Dir am Besten erklären könnte was mit den Rechten und Pflichten geschieht)?

Völlig egal. Der Vertrag besteht und endet nicht, weil sich die Eigentumsverhältnisse ändern. Dafür ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich.

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Ich frage notar und anwalt dann weiss mans ha schenkungsvertrag machte notar lg gute nacht

Bist Du etwas weltfremd oder tust Du nur so?

Woher kennt denn Deine Mutter die tatsächlichen Betriebskosten?
Die weiß doch nur der von der Eigentümergemeinschaft bestellte Verwalter, der die Rechnungen in Empfang nimmt und für die Bezahlung sorgt Der nach Jahresablauf das Eigentümerkonto abrechnet und die Kosten auf die einzelnen Eigentümer entsprechend deren MEA umlegt.

Jeder Wohnungseigentümer ist automatisch Mitglied in der Eigentümergemeinschaft.
Nach dem deutschen WEG muß jede Eigentümergemeinschaft - als juristische Person! - einen Verwalter haben, der sie nach außen vertritt.
Das wird im österr. WEG nicht viel anders geregelt sein.

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