Heckenschnitt zur Privatstraße hin

Hallo zusammen,

zum Thema Hecken und Nachbarschaft gibt es ja schon eine Menge Entscheidungen und Urteile. Ein „speziellerer“ Fall weckt jetzt allerdings mein Interesse.

Angenommen, man ist Besitzer eines Grundstücks mit Eigenheim, das in einem Wohngebiet liegt, in dem die Häuserreihen durch Privatstraßen getrennt sind. Nun ist man als Grundstückseigentümer zu je einem Sechstel Miteigentümer sowohl an der vor- als auch an der hinter dem Haus verlaufenden Privat-Stich-Straße, an der jeweils drei Häuser liegen.
Die Gartengrenze zur hinteren Straße bildet nun eine Hecke.

Nachbarschaftsrecht sieht ja die maximale Höhe und den Abstand zur Grundstücksgrenze vor, ebenso die Verjährungsfrist, in der die Entfernung der Hecke gefordert werden kann, wenn sie zu nah an die Grenze heranreicht. Die sei nun seit etwa 20 Jahren verstrichen, ohne dass einer der anliegenden Nachbarn Einspruch erhoben hätte.

Nun wächst die Hecke nicht kerzengerade sondern „Karottenförmig“ nach oben hin ca. 20-25 cm auf die als Zufahrt dienende Privatstraße hinaus. Es entsteht also ein Überhang auf das - ja, was denn für ein Grundstück? Reines Nachbargrundstück ist es ja nicht, da man ja selber Miteigentümer ist. Öffentlicher Weg auch nicht weil es ja eine Privatstraße ist.

Einer der anliegenden Nachbarn - nicht einmal der, der direkt an besagter Hecke wohnt, sondern diese nur auf dem Weg zu seinem Grundstück passieren muss, fordert nun nach Jahren der „Duldung“, den Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze, setzt Fristen und droht im Weigerungfsall an, eine Fachfirma zu beauftragen und die Kosten auf den Eigentümer der Hecke abzuwälzen.

Es besteht keine Gefährdung oder auch nur Einschränkung durch die Hecke, 5/6 aller Eigentümer der Privatstraße, die vom Überhang betroffen ist, sehen in Form und Größe der Hecke kein Problem, hätte nun der eine Anlieger, der den besagten Straßenabschnitt nur passiert und ansonsten persönlich von der Hecke und ihrer Form nicht beeinträchtigt wird, das Recht, den Rückschnitt zu fordern sowie das Recht, den Rückschnitt im Weigerungsfall selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen und, wenn ja, dürfte er die Kosten dafür vom Eigentümer der Hecke zurückverlangen? Oder ist er hier in der Minderzahl gegenüber den übrigen Eigentümern der betroffenen Straße, gar nicht betroffen da ja nicht direkter Anlieger oder hat er das Recht zur Beschwerde durch das Verstreichenlassen der Einspruchsfrist nach Nachbarschaftsrecht verloren?

Bin gespannt auf Eure Meinungen zu dem Thema !