Hallo!
im Text einer Stellenanzeige (Formulierung siehe unten) wird eine spezielle Ausbildung verlangt oder ein Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fach. Bedeutet dies, dass das Fach (Hochschulabschluss) nicht oder schon mit Verwaltungsarbeit in Zusammenhang stehen muss?
Viele Grüße!
Garant
„Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung oder vergleichbare Fähigkeiten und Kenntnisse (hierzu zählt insbesondere auch ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fach).“