Höchstgeschwindigkeit vs. vMax in der Fahrzeugbescheinigung

Moin,

in meiner Fahrzeugbescheinigung steht eine Höchstgeschwindigkeit. Wenn mein Auto jetzt aber durch äußere begünstigende Einflüsse schneller fahren könnte, als dort angegeben, ist das dann strafbar? Ist dort also eine zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben? Oder ist das eine Haftungsgrenze?

Wir lassen mal Tachoabweichungen und Diskussionen um diese Geschwindigkeiten bitte weg - es handelt sich um eine theoretische Diskussion und dabei nur um diese Angabe in der Fahrzeugbescheinigung.

Danke

Cheers Topper

In Deutschland ist die für die vom Kraftfahrzeug befahrene Straße gültige Höchstgeschwindigkeit maßgebend.
Nur wenn man diese überschreitet,ist ein Bußgeld oder eventuell ein Strafverfahren fällig.

Die in den Fahrzeugpapieren angebeben Hg ist ja auch nur bei einer bestimmten Reifen/Felgengröße zutreffend.
Deswegen werden im Fahrzeugbrief ja auch die Reifen/Felgengrößen eingetragen,da man mit größeren Reifen natürlich auch eine höhere Endgeschwindigkeit erreicht.

Moin!

in meiner Fahrzeugbescheinigung steht eine
Höchstgeschwindigkeit. Wenn mein Auto jetzt aber durch äußere
begünstigende Einflüsse schneller fahren könnte, als dort
angegeben, ist das dann strafbar? Ist dort also eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit angegeben? Oder ist das eine
Haftungsgrenze?

Wir lassen mal Tachoabweichungen und Diskussionen um diese
Geschwindigkeiten bitte weg - es handelt sich um eine
theoretische Diskussion und dabei nur um diese Angabe in der
Fahrzeugbescheinigung.

Falls es sich um ein 50cc oder 125cc Gefährt handelt, welches man ab 16 mit diesen komischen Moppedführerscheinen fahren darf, kann das ein Thema sein.
Die regeln für die Fahrerlaubnis beziehen sich auf den Hubraum des Motors (z.B. 50ccm) und die Vmax des Gefährtes (z.B. 45 Km/h). Fährt das Mopped nun deutlich schneller, kann der Amtsschimmel durchaus begionnen zu wiehern…

Bei Automobilen dürfte das kein Thema sein. Ob der 3er BMW nun 208 Km/h wie im Fahrzeugschein oder 211,4 Km/h mit Rückenwind und neuen Reifen läuft, ist in der Praxis unerheblich und einer unvermeidlichen Streuung der Leistung innerhalb der Serie eines Motortyps geschuldet.

Gruß,
M.

Hi

Alte Opel z.b. der Opel Rekord D , 1,7S / 83 Ps , waren durchweg schneller als in den Papieren stand .
obig besagter hatte laut Papiere eine Höchstgeschwindigkeit von 156 km/h und läuft laut modernen Navi 178 km/h

Bestraft von der „Rennleitung“ wird man deshalb nicht aber …

Die Technik kann einen bestrafen :

Werksseitig sind Reifen montiert die bis 160 km/h zugelassen sind , was denn heisst das diese Reifen überfordert sind und bei längerer " Misshandlung" sich in Ihre Bestandteile auflösen könnten.

und

Wenn ich den Motor anstelle mit maximal 5200 U/min dauerhaft mit 6500 U/min laufen lasse , fragt sich auch wann mir irgendwelche Kleinteile oder grössere Brocken durch die Motorhaube fliegen

Bei neueren Motoren mit Einspritzung und elektronischer Steuerung ist die Toleranz eher gering
Sagen wir mal Beispielweise den 2,0NE Motor von Opel , ab Baujahr 1989 der soll bei 5250 U/min 115 PS bringen und wird bei 5500 U/min von der Elektronik begrenzt
Eingebaut in einen Vectra soll er 185 km/h laufen , mit maximaler Drehzahl läuft er dann 200 km/h
10% Abweichung / Toleranz ist genehmigt , in dem Wert sind wir drin

gruss

Toni

Hallo,

in meiner Fahrzeugbescheinigung steht eine Höchstgeschwindigkeit. Wenn mein Auto jetzt aber durch äußere begünstigende Einflüsse schneller fahren könnte, als dort angegeben, ist das dann strafbar?

Na bestenfalls zunächst eine Ordnungswidrigkeit, dann man nach § 3 Abs. 1 StVO seine Geschwindigkeit u.a. den Eigenschaften des Fahrzeugs anzupassen hat. Und wenn es eben vom Hersteller nur bis x km/h freigegeben ist, dann ist das solch eine Eigenschaft des Fahrzeugs. Diese Geschwindigkeit ist jedenfalls nicht die maximal erreichbare. Bergrunter mit Rückenwind und… geht es immer schneller. Irgendwo in der StVZO ist sicher definiert, wie bzw. unter welchen Umständen (u.a. sicher in der Ebene und ohne Rückenwind) diese eingetragene Höchstgeschwindigkeit erreicht wird.
Strafbar würde es erst, wenn es über äußere begünstigende Einflüsse hinausginge, also etwa gezieltes Tuning in diese Richtung.

Ist dort also eine zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben?

Ja, denn damit ist das Fahrzeug ja auch nur zugelassen, weshalb das Teil heutzutage wohl auch Zulassungsbescheinigung heißt ;o)

Oder ist das eine Haftungsgrenze?

Jein. Haften muss man ja auf jeden Fall, wenn man einen Unfall verursacht. Dafür hat man eine Haftpflichtversicherung.

Grüße

Die simpelste Art ein serienmäßiger Fahrzeug „Schneller“ zu machen,als es laut Herstellerangabe ist, ganz einfach größere Reifen aufziehen (Stichwort Monster-Truck).
Deswegen sind ja auch die Reifen/Felgenangaben in der Zulassungsbescheinigung.

Hallo,

Die simpelste Art ein serienmäßiger Fahrzeug „Schneller“ zu machen, als es laut Herstellerangabe ist, ganz einfach größere Reifen aufziehen (Stichwort Monster-Truck).

Klappt aber nur bei der Endgeschwindigkeit? Beim Bechleunigen tritt eher ein gegenteiliger Effekt auf? Zum anderen wären das dann keine äußeren Einflüsse mehr?

Deswegen sind ja auch die Reifen/Felgenangaben in der Zulassungsbescheinigung.

Grüße

Klappt über den ganzen Geschwindigkeitsbereich,schließlich muss man dafür schon etliche PS haben.
Übrigens gibt es diese Problematik in der Landwirtschaft schon lange,dort darf man nicht mit allen auf einem Fahrzeug möglichen Bereifungen auf öffentlichen Straßen fahren,da das Fahrzeug sonst zu schnell wird.

Hallo,

Klappt über den ganzen Geschwindigkeitsbereich, schließlich muss man dafür schon etliche PS haben.

Das ist natürlich eine spannende Begründung. Bei Fahrzeugen, die schon etliche PS haben, übt also der Reifenumfang keinen Einfluss auf die Beschleunigung aus, weil…? …die Hebelgesetze dort nicht mehr zur Anwendung kommen?
So ein größerer Reifen verändert doch die Übersetzungen in der Art, dass der Hebel am größeren Rad eben größer ist? Der ansonsten gleiche Motor nebst Getriebe(übersetzung) säße doch dann an einem relativ kleineren Hebel, womit er sich mehr anstrengen müsste? Bei gegebener Motordrehlzahl und Getriebeübersetzung bleibt das Drehmoment aber gleich? Also würde das Gefährt dann nicht ganz so stark beschleunigen, wie mit den kleineren Reifen?
Grüße

Hallo

Übrigens gibt es diese Problematik in der Landwirtschaft schon
lange,dort darf man nicht mit allen auf einem Fahrzeug
möglichen Bereifungen auf öffentlichen Straßen fahren,da das
Fahrzeug sonst zu schnell wird.

Welche „möglichen Bereifungen“? Niemand zieht sich dickere Treckerpuschen auf, weil’s cooler ist. Die meisten haben eh nur eine Größe zugelassen und falls die Zulassung erlischt, dürfte man damit auch Probleme auf landwirtschaftlichen Flächen haben, solange sie nicht komplett unzugänglich sind. Unterschiedliche Anforderungen an Boden und Strasse werden über den Luftdruck geregelt.

Eine zu hohe Gescheindigkeit könnte ausserdem höchstens Ärger wegen dem falschen Führerschein geben, denn es gibt keine Regelung wonach ein Traktor nur 25/40/60km/h fahren darf, wenn er 70 schafft, dann tut er das halt.

Und ganz nebenbei, das Thema ist mir bei der Landwirtschaft noch nie untergekommen, darum ich bezweifle dass das ne „alte Problematik“ ist

Grüße,
.L

Nun,vielleicht solltest du dich einmal schlau machen.Außer den PS-und Tonnenmonstern heutiger Traktorenfertigung ,die wohl gut für die LPG in Rußland geeignet sind aber nicht für so manches deutsche Feld gibt es auch noch kleine,wandelbare Maschinen.
Dort kannst du 2 Meter durchmessende,Schmale Räder anbauen um zum B.in Reihenkulturen zu spritzen,ohne gleich Reihen platt zu fahren.
Damit überschreitest du locker die vom Hersteller für den Traktor zugelassene HG.

Nun,das Stichwort:

Das ist natürlich eine spannende Begründung. Bei Fahrzeugen, die schon etliche PS
haben, übt also der Reifenumfang keinen Einfluss auf die Beschleunigung aus,
weil…? …die Hebelgesetze dort nicht mehr zur Anwendung kommen? …

ist der Umfang.

Je größer der Reifenumfang desto größer auch die Strecke,die man mit einer Umdrehung des Reifen zurücklegt.

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Dort kannst du 2 Meter durchmessende,Schmale Räder anbauen

aber nur, wenn sie zugelassen sind. Und DIE Zulassung würde ich gerne mal sehen.

Du hast wirklich nicht verstanden, was ein Hebel ist, oder?
Wenn die Strecke pro Umdrehung länger ist, brauchst Du mehr Kraft, um diese Strecke in der gleichen Zeit zurück zu legen, wenn der Widerstand der gleiche ist.

Die Höchstgeschwindigkeit eines Autos wird im allgemeinen durch die zu überwindenden Kräfte begrenzt (Rollwiderstand, Luftwiderstand etc.) und nicht durch die Maximaldrehzahl des Motors, die der Begrenzer vorgibt. Und damit ändert sich durch Reifen mit größerem Durchmesser genau gar nichts.

Hallo,

Das ist natürlich eine spannende Begründung. Bei Fahrzeugen, die schon etliche PS haben, übt also der Reifenumfang keinen Einfluss auf die Beschleunigung aus, weil…? …die Hebelgesetze dort nicht mehr zur Anwendung kommen? …

ist der Umfang.

Aha. Wo setzt denn die Kraft des Motors am Rad an? Doch nicht am Umfang, sondern eher so in der Mitte? Und von dort wird es durch einen größeren Reifen einfach ein Stück weiter bis zur Straße. Diese auch als Radius bezeichnete Strecke ist der Hebel, um den es hier geht. Das Drehmoment, welches der Motor bei einer gegebenen Motordrehzahl abgibt, hängt nicht vom Reifenumfang ab. Oder was glaubst Du, wofür es das Getriebe gibt?

Je größer der Reifenumfang desto größer auch die Strecke,die man mit einer Umdrehung des Reifen zurücklegt.

Und für diese größere Strecke muss sich der Motor auch kein bißchen mehr anstrengen? Das Auto hätte ich gerne. Dann wäre es ja egal wie weit ich fahre, es würde einfach nicht mehr verbrauchen.

Grüße

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Das größte Problem
Hallöchen,

in meiner Fahrzeugbescheinigung steht eine Höchstgeschwindigkeit. Wenn mein Auto jetzt aber durch äußere begünstigende Einflüsse schneller fahren könnte, als dort angegeben, ist das dann strafbar?

Das mit der Owi wurde ja schon gesagt.

Ist dort also eine zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben? Oder ist das eine Haftungsgrenze?

Das größte Problem hierbei ist:
Wenn man sich nicht an die vom Hersteller als verbindlich angegebene Höchstgeschwindigkeit hält (was durchaus möglich ist) und man dann bei dieser Geschwindigkeit in einen Unfall verwickelt wird, so ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Versicherung einer Leistungspflicht entziehen wird und den Schaden in voller Höhe auf den Fahrer abwälzt - schließlich hat er sein Fahrzeug „unsachgemäß bedient“ - und da winkt dann jede Versicherung dankend ab.

Damit wird dann aus einem minderschweren Verkehrsdelikt plötzlich ein Thema im Versicherungsrecht (anderes Brett) - was deutlich größere Folgen haben kann.

Gruß,
Michael

Hallo,

Das größte Problem hierbei ist:
Wenn man sich nicht an die vom Hersteller als verbindlich
angegebene Höchstgeschwindigkeit hält (was durchaus möglich
ist) und man dann bei dieser Geschwindigkeit in einen Unfall
verwickelt wird, so ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die
Versicherung einer Leistungspflicht entziehen wird und den
Schaden in voller Höhe auf den Fahrer abwälzt - schließlich
hat er sein Fahrzeug „unsachgemäß bedient“ - und da winkt dann
jede Versicherung dankend ab.

kannst Du mal irgendeine Quelle nennen, die diese Behauptung stützt? Offensichtlich ist das allein Deiner Phantasie entsprungen.

Die im Fahrzeugschein angegebene Höchstgeschwindigkeit bezieht sich auf eine gerade Strecke ohne Gefälle und oihne Rückenwind. Nirgends steht, dass man mit dem Fahrzeug nicht schneller fahren darf oder kann. Oder dass das eine ‚unsachgemäße Bedienung‘ wäre. Lies: http://de.wikipedia.org/wiki/Bauartbedingte_H%C3%B6c…

Auch der Regress der Versicherung ist falsch: http://www.kfz-versicherungen.com/haftpflichtversich…

Beim nächsten Mal lies lieber VOR dem schreiben.
Gruß
Testare_

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Nun,dann mal an einem Beispiel aus der Praxis:

Reifen 195/50R15 hat einen 1809 mm Abrollumfang

Reifen 235/35R19 hat einen 1960 mm Abrollumfang

Damit habe ich die „Übersetzung“ um etwa 10 % verlängert und wenn das Fahrzeug einen entsprechend Leistungsfähigen Motor eingebaut hat,wird es auch eine höhere Endgeschwindigkeit erreichen.

Bei einem normalem Pkw kommt aber zum Tragen,das die _großen
Schluffen aus dem Radkasten herausragen und somit ein weiterer Faktor berücksichtigt werden muss,nämlich der Luftwiderstand.
Und da der Luftwiderstand im Quadrat zur Geschwindigkeit steigt,ist dieses nicht unerheblich.

Der nächste Punkt ist die Masseverteilung Felge/Reifen._

dann kauf dir so meinen Traktor

Moin,

und wie will die Versicherung nachweisen, dass man anstelle von Vmax 186km/h dann 189km/h gefahren ist?

Haelge