Ja, habe eben erst die Nachrichten gesehen. Kritisiert habe ich hierbei jedoch nicht.
Wie kommst du den zu diesem Ergebnis ohne alle Fakten zu kennen. Meinen Anspruch auf Erstattung wurde stattgegeben. Also alles gut ;o)
Ohne die Fakten zu kennen? Du hattest doch schon vor 2 Jahren (und jetzt nochmal aufgewärmt) lang und breit geschildert, dass du KEINEN Anspruch hattest, weil dir nirgendwo zugesichert wurde, dass Handyempfang, geschweige denn WLAN, vorhanden wären. Als Unternehmerin solltest du die Bedeutung des Begriffs âAnspruchâ kennen, sei es nur fĂźr den Fall, dass jemand dir gegenĂźber AnsprĂźche stellt. Es war lediglich ein frommer Wunsch deinerseits, der netterweise vom Gastwirt erfĂźllt wurde, mehr aber auch nicht.
Unabhängig von der eigentlichen Anfrage ist C) schlicht lächerlich. Zumal diese Antwort schon im Ansatz charakteristisch ätzend ist: Was ich nicht kenne, gibt es nicht. Was ich noch nicht erlebt habe, existiert nicht.
Rein objektiv ist - flächenbezogen (!), das was zählt - Deutschland zu immerhin 0,3% der Fläche vollständig ohne Empfang, also nicht einmal 2G. 4G reduziert sich dann schon und wir haben 3 % der Fläche, wo es keinen Empfang gibt.
Fßr rudimentären Internetempfang braucht es aber genau das Minimum.
Nicht enthalten in der u.g. Studie sind auĂerdem kleinzellige Betrachtungen. So zeigen wirkliche Praxistests, dass bspw. der Mobilempfang in Berlin in ganzen StraĂenzĂźgen eine Katastrophe ist. Dort gibt es zum Teil nicht einmal ausreichend, um zu telefonieren. Das setzt sich dann drinnen fort. Da sich der Effekt in einem Gebäude verstärkt, wĂźrde ich bei Buchungen in Berlin immer empfehlen, sich nicht darauf zu verlassen, dass kein WLAN erforderlich ist, weil man ja schlieĂlich Flatrate hat.
Dann solltest du alle Fakten nennen. Es ist sinnnlos, eine Frage zu stellen, ohne alle Informatione zu liefern.
auf Basis der Informationen, die du geliefert hast, hattest Du keinen Anspruch.
M.