Hotel Reservierung, vorzeitige Abreise

Reserviert man ein Hotel zb für 5 Tage und möchte dann allerdings nach 4 Tagen abreisen, wurden mir trotzdem 5 Tage in Rechnung gestellt.Die Vorzeitige Abreise habe ich einen Tag vor Abreise mitgeteilt. Es handelt sich hierbei um ein Ferien Hotel in Italien.
Ist dieser Ablauf normal ?

Stornogebühren sind gerechtfertigt, allerdings sollten die „nichterbrachten Leistungen“, also Frühstück, Halbpension und wenn kulant auch ein Anteil für die Verbräuche in Abzug gebracht werden.

In Deutschland ist das rechtlich o.k. Allerdings verzichten die meisten Hotels auf die Zahlung des zusätzlichen tages, insbesondere wenn man mehrere tage dort wohnt. Wie das in Italien ist kann ich dir nicht sagen.

Moin Moin,

streng rechtlich genommen, ist diese Vorgehensweise in Ordnung. Du hast einen Beherbergungsvertrag abgeschlossen, der den Vermieter verpflichtet das Zimmer für 5 Nächte zur Verfügung zu stellen. wenn er dies gemacht hat,dann ist er auch berechtigt 5 Nächte abzurechnen. Wenn er allerdings an Gästebindung interessiert ist, hätte er aus Kulanzgründen nur 4 Nächte berechnen können. Ein Muss ist es nicht.

Vielen dank für die hilfreichen Antworten. Womöglich ist es bessser zunächst weniger Tage zu buchen, und bei Bedarf dann zu verlängern. Ob man das Zimmer behält bzw dann in derselben Unterkunft noch was bekommt konnte u.U. schwierig werden.

Ja!!!, das Einzige was üblicherweise abgezogen wird ist das Frühstück.

Hotelzimmer sind immaterielle Güter, man kann sie nicht lagern. Nutzt du es nicht so würde, falls Du nicht bezahlst, dem Hotelier ein Vertrauensschaden entstehen. Er kann bei der Reservierung darauf vertrauen, dass Du Dich an den Vertrag hältst. Umgekehrt wärst Du doch auch sauer, fährst 16 Stunden und es ist kein Zimmer da, weil ein anderer mehr bezahlt? Nach Abschluss eines Vertrages kann man auf Erfüllung vertrauen.

Beste Grüße

Jakob