Alle drei Sätze sind grammatisch korrekt. Dein Thema ist hier (wie auch andernorts bei einer ähnlichen Frage) „Es als Nebensatz-Stellvertreter“ bzw, „Es als Nebensatz-Korrelat“
Hier ist es nochmal erklärt.
und auch hier unter der Rubrik „Korrelat“.
Beide mit guten Beipielen.
Die Regel ist: Wenn das (kataphorische) „es“ im Haupsatz nicht am Anfang steht, kann es weggelassen werden, Und es wird auch üblicherweise dann weggelassen.
Es muß am Anfang stehen, wenn das „es“ obligatorisch zum Verb gehört:
„Es freut mich, dass du …“
Es kann am Anfang stehen, wenn „es“ Prädikativ ist:
„Es ist erfreulich, dass du …“
oder
„Erfeulich ist (es), dass du …“
Aber: „es“ kann nicht immer am (Haupsatz)anfang stehen: Z.B. wenn der Nebensatz ein Objektsatz im Akkusativ ist:
„Ich finde es erfreulich, dass du …“
Nicht aber:
„Es finde ich erfreulich, dass du …“
Oder eben:
„Ich denke (es) mir, dass …“
Nicht aber:
„Es denke ich mir, dass …“
Eine ganz andere Frage hast du noch eingemischt:
Das reflexiv verwendete Verb „sich denken, dass …“ bzw, „sich (etwas) denken können“:
Bei „ich denke mir …“ kann das Reflexivpronomen weggelassen werden:
„Ich denke (mir), dass …“
Bei „ich kann mir denken …“
kann „mir“ nicht weggelassen werden.
Also:
„Ich denke, dass …“
„Ich denke (es) mir, dass …“
oder
„Ich kann (es) mir denken, dass …“
In beiden Fällen ist es aber jedenfalls stilistisch besser, das „es“ wegzulassen.
Gruß
Metapher