… Mindesthaltbarkeitsdatum im Verkauf bei Lebensmittelhaendlern… Unser Thomas Phillips verkauft Ware die schon seit Sommer 2012 abgelaufen ist, zwar mit rotem Preissenkungsschild, aber dennoch seit Ewigkeiten abgelaufen. Ist das legal? Als ich die Verkaeuferinnen mal darauf angesprochen habe, meinten die nur frech zu mir das mich das nichts anginge und ich brauche es ja nicht kaufen… Machen die sich damit nicht strafbar?
(Es sind teils Milchprodukte und auch normale Trockensortimentprodukte)
Die firma darf diese produkte nicht mehr verkaufen am besten sofort beim nächsten Veterinäramt melden denn milch produkte können toxisch werden. Durch die Kontrolle des Amtes haben sie auch einen zeugeb denn das amt wird wohl nicht wissen das sie Lebensmittel verkaufen.
In der regel gilt lebensmittel dürfen nach ablauf der mhd nicht mehr verkauft werden die müssen kurz vorher günstiger abgegeben werde nicht danach.
danke fuer die schnelle antwort =) habe mir jetzt die telenummer rausgesucht vom veterinaeramt und werde da morgen frueh gleich mal anrufen…
Hallo, solche Verkäuferinnen bringen uns den Ruf ein den wir mittlerweile als Verkäufer haben, wäre sie meine Mitarbeiterin und ich würde sowas erfahren hätte das Konsequenzen.
Aber zu ihrer eigentlichen Frage, generell ist es erlaubt Ware über dem MHD zu verkaufen. Es gibt aber bei einigen Lebensmittel strenge ausnahmen, z.B. Eier und Hackfleisch, diese dürfen nicht über MHD verkauft werden. Tiefkühlware darf nur am gleichen Tag des abtauen verkauft werden und so weiter. Bei Molkereiprodukten bin ich mir im Moment unsicher, werd mich aber darüber nochmal schlau machen. Aber kann mir nicht vorstellen das gekühlte Molkereiprodukte länger als ein Tag nach ablauf des MHDs verkauft werden dürfen.
Des weiteren geht die Haftung gegenüber einer Lebensmittelvergiftung damit auf den Verkäufer über. Für falsch produzierte Ware kann der Händler ja auch nichts aber die richtige Lagerung und Lagerdauer liegt dann doch schon in seiner Ophut.
Ich hoffe ich konnte ihnen schonmal ein wenig weiter helfen.
MFG
… Mindesthaltbarkeitsdatum im Verkauf bei
Ist das legal? Als ich die Verkaeuferinnen mal darauf
angesprochen habe, meinten die nur frech zu mir das mich das
nichts anginge und ich brauche es ja nicht kaufen… Machen
die sich damit nicht strafbar?
(Es sind teils Milchprodukte und auch normale
Trockensortimentprodukte)
Hallo tippeldiedei,
Eine sehr gut verständliche Antwort auf deine Frage findest du wenn du folgendenLink folgst:
http://www.it-recht-kanzlei.de/Mindesthaltbarkeitsda…
Gruß Robert
Reduziert, weil es kurz vorm MHD-überschreiten ist, ist ok… aber Abeglaufenes, selbst bei nur einer Woche ist Verboten und Strafbar.
Hallo,
genau dieses ERlebnis hatte ich auch schon mal. Ich weiß auch nicht, ob man das darf.
Gruß
DePfälzer
Hallo,
das MHD gibt nur das Datum an, bis zu dem der Hersteller keine Qualitätsverminderung garantiert. Also ist das Anbieten abgelaufener Produkte so nicht strafbar. Anders sieht es bei Waren mit Verbrauchsdatum auf.
Wenn die Waren so lange angelaufen sind, dass sie geeignet sein könnten, die Gesundheit der Verbraucher zu schädigen, ist es jedoch meines Wissens auch nicht mehr zulässig. Milchprodukte, die ein halbes Jahr abgelaufen sind, köönten also ein Grenzfall darstellen.
Viele Grüße
Heinzgeorg
hallo es ist verboten Mindesthaltsbarkeitsdaten zu überkleben, das ist eine Straftat. du kannst mit der Ware zur Lebensmittelkontrolle gehen und Anzeige erstatten.
Hallo Tippeldiedei,
rechtlich gesehen bedeutet aus Sicht des Verkäufers ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), dass dieser nach Ablauf des MHD die Verantwortung dafür trägt, dass das Lebensmittel in Ordnung ist (Lebensmittel mit Verbrauchsdatum wie etwa Räucherfisch darf nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in Verkehr gebracht werden): Im Klartext: Verrenken Sie sich an einem reduzierten aber abgelaufenen Produkt den Magen, können Sie den Verkäufer haftbar machen. Der Hersteller garantiert die zugesicherten Produkteigenschaften ja nur bis zum Ablauf des MHD. Viele Lebensmittel sind auch nach Ablauf des MHD noch völlig in Ordnung - z.B. auch Milchprodukte wie Joghurt - aber dass diese noch nach einem halben Jahr nach Ablauf des MHD in Ordnung sind, wage ich zu bezweifeln. Fett bspw. wird zumeist nach etwa 6 Monaten ranzig - und ranziges also zersetztes Fett schmeckt nicht nur unangenehm, es reizt auch den Darm, beeinträchtigt Sie also u.U. gesundheitlich - und Fett findet sich in so gut wie jedem Lebensmittel. Meiner Einschätzung nach ist das eine Grauzone, die der Händler da nutzt. Ich glaube nicht, dass der Händler selbst oder die Verkäufer einschätzen können, ob die verkauften Lebensmittel wirklich noch gesundheitlich unbedenklich sind. Aber das lässt sich ja prüfen: Informieren Sie doch einmal das örtliche Gewerbeaufsichtsamt und schildern Sie dort den Fall. Das Amt kann dort wenn nötig Proben ziehen und untersuchen. Auch bekommen Sie dort sicher noch weitere Auskünfte.
Hoffe das hilft etwas weiter.
MfG
Vollderpauker
Im Prinzip hat der Verkäufer recht (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Mindesthaltbarkeitsdatum --> Rechtliches), allerdings bezweifle ich, dass sich der Verkäufer davon überzeugt hat, dass die Ware einwandfrei ist. Er müsste ja dazu auch überprüfen, ob das Produkt Bakterien / Hefen etc. enthält.
Hallo,
ich denke, strafbar ist das nicht. Es muss wohl jeder selbst wissen, was er da kauft. Bei Trockenprodukten oder Schokolade sehe ich da auch weniger ein Problem. Es ist ja nicht sooo lange her, dass auf solchen Produkten gar kein MHD angegeben werden musste. Aber Milchprodukte oder Fleischwaren etc. würde ich so lange nach Ablauf auf keinen Fall kaufen. Im Zweifel kann man aber immer bei der Gewerbeaufsicht nachhaken…
Herzliche Grüße
Hier kann ich nicht helfen. Die Verkäuferin ist natürlich frech.
Wie der Name schon sagt „Mindest“-Haltbarkeit.
Der Hersteller ist aus der Verantwortung raus, jetzt liegts am Händler und am Verbraucher. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte man nicht alles am Mhd-Ende einfach ungeprüft wegwerfen. Das macht nur die Kassen der Hersteller und Händler fett.
Hallo,
rechtlich ist es so, dass nach Ablauf des MHD die Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der Ware vom Hersteller auf den Anbieter übergeht. Dieser hat sich regelmäßig von der Verkehrsfähigkeit der Ware zu überzeugen, z.B. indem er Verpackungen öffnet und verkostet. Dran ist er nur, wenn das Lebensmittel, das er anbietet, verdorben ist und er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Trockenware ist in der Regel noch lange nach Ablauf des MHD verzehrsfähig, bei Milchprodukten kann ich mir das allerdings nicht vorstellen, es sei denn, es sind auch Trockenprodukte. Die Reaktion der Verkäuferinnen ist allerdings nicht gerade professionell. Gib doch mal dem für die Stadt oder den Landkreis zuständigen Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt einen Tip! Die könnten mal Kontrollen machen und Proben entnehmen.
Viele Grüße
Kecker
Hallo,
die Sache ist nicht so einfach.
Bis zum MHD übernimmt der Hersteller die „Garantie“, dass die Ware in Ordnung ist. Nach dem MHD der Verkäufer. So ist das erst mal ein juristisches Problem. Denn bei einer juristischen Auseinandersetzung (Prozess) müssen sich die Beteiligten an etwas Dokumentiertem festhalten.
Anmerkung: Natürlich nur wenn die Lagerbedingungen (z.B. Temperatur, unbeschädigte Verpackung u.ä.) eingehalten wurden; womit schon ein weiteres Problem auftaucht.
Für den einfachen Verbraucher/in:
Ich meine als obersten Grundsatz sollte gelten, dass wir auf unsere Bauchgefühl hören sollten, kommt einer/m etwas komisch vor, dann gehört das Lebensmittel in die Tonne.
Jede/r der mal eine Lebensmittelvergiftung gehabt hat, versteht das gut.
Dann sollten wir unseren Sinnen trauen: Geruch, Geschmack, Aussehen, wie füllt es sich an, ist die Dose ausgebeult, ist die Verpackung aufgebläht usw. und wenn Zweifel herrschen in die Tonne!
Das MHD ist nur ein Mittel den Verkäufer/in und Verbraucher/in zu schützen und kein Wundermittel.
Besser fände ich wenn (wie in anderen Ländern) auch das Herstellungsdatum vermerken würde.
Gruß
Gurndsätzlich gibt der Hersteller eines Lebensmittels das MHD oder Best Before-Datum an, mit dem er dem Verbraucher verspricht, dass das Lebensmittel unter den angegebenen Lagerbedingungen haltbar und verzehrbar ist. Viele Lebensmittel halten allerdings länger. Wenn Sie ein Produkt kaufen, deren MHD allerdnings abgelaufen ist, dieses verdorben oder gar gesundheitschädlich ist, hat der Handel die Haftung für den Ihnen entstandenen Schaden zu übernehmen. Dies gilt in jedem Fall (sogar, wenn das Produkt noch innerhalb des MHD verkauft wurde). Allerdings müssen Sie beweisen, dass das Produkt beim jeweiligen Händler zu einem bestimmten Tag gekauft wurde.(Kassenbon aufbewahren und Verpackung dazu!!)
Liebe® Tippeldiedei,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Datum bis zu dem der Hersteller die Garantie gibt, dass sein Produkt die zugesicherten spezifischen Qualitatseigenschaften behält bei entsprechender Lagerung. Zu den zugesicherten Qualitatseigenschaften zählen auch Geschmack und Nährwert, die nach Ablauf nicht sofort eingeschränkt sein müssen über einen bestimmten Zeitraum über das MHD hinaus.
Der Einzelhandel darf die Ware weiterhin verkaufen, jedoch muss gewährleistet sein, dass die Ware nicht verdorben ist.
Die Reaktion auf Ihr Ansprechen hört sich ein wenig danach an, dass hier Sachkenntnis fehlt. An Ihrer Stelle würde ich das Produkt tatsächlich nicht kaufen.
Falls das Produkt verdorben sein sollte und der Einzelhandel es weiterhin verkauft, weil er sich nicht vergewissert hat, ob das Produkt noch verzehrfähig ist oder nicht, kann es tatsächlich zu Problemen wegen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht, z.B. gegen die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung bzw. der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 führen. Ob und wie das geahndet werden kann (Ordnungswidrigkeit, Straftat, …) weiß ich nicht, ich habe nämlich leider keinerlei juristische Ausbildung.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Liebe Grüße
Ihre Karin Köpp