Ich hatte heute einen Anruf eines großen

… Baumarktes bekommen das ich angeblich noch 03,71 € zu zahlen hätte. Die Firma hatte es beim Jahresabschluß gemerkt das der von mit gekaufte Artikel um 03,71 € teurer war als das ich am 28.11.2012 an der Kasse bezahlt hatte. Die Ware 15,72 € wurde an der Kasse bezahlt und nach 1 Woche geliefert.
Nun frage ich mich darf die Firma nach 3 Monaten den vermeintlichen zu wenig bezahlten Betrag verlangen? Ist doch nicht dem Kunden seine Schuld wenn sie falsch an der Kasse abrechnen obwohl der Betrag von 15,725€ auch auf der Rechnung stand.
Begründung war das die Ware vom Hersteller zu dem Zeitpunkt aber um 03,71 € teurer gewesen wäre als auf der Rechnung stand und auch bezahlt wurde.

Hi,

wie wäre es damit im Rechtsbrett (unter Beachtung von §1129 wwwG)?

Gruss
K

Servus,

neugierhalber:

  1. Woher ist dem Baumarkt Deine Telefonnummer bekannt?
  2. Welchen Anlass gibt es für das Unternehmen, eine Telefonaktion zu organisieren, die mehr kostet als einbringt?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

zu Punkt 1:
Für evtl. Rückfragen zur Lieferung

zu Punkt 2:
eigentlich keinen.

Hallo auch,

einfach aussitzen…denn 3,71€ bringen den Baumarkt nicht um und du hast ja den Preis regulär bezahlt.

Oder stimmt da was nicht in den Relationen?

03,71€? 15,725€? ist schon merkwürdig das man den Betrag 3 Stellen hinterm Komma angibt…?

Gruß Angus

Hallo,

vielleicht auch interessante Betrugsmasche??

Wenn sie bei 10 Personen Erfolg haben, die diese 3,71 € zahlen… usw.

Rückruf beim Baumarkt bringt vielleicht Aufklärung?

Viel Erfolg wünscht
Quatschliese