Ich muss meinen Personalausweis erneuern

Da kannst du mal sehen wie bürgernah die niedersächsische Verwaltung ist.
Es ist aber schon so, erinnern über den Ablauf kann nur die Gemeinde bei der Du auch den Ausweis einst ausgestellt bekommen hast und in der Du nun nach wie vor wohnst.

Das müssen wir noch sehen, ich wurde noch nicht angeschrieben! :smiley: Und ja, ich wohne dort, wo ich auch schon vor 10 Jahren gewohnt habe.

So lange dir kein anderer Schuh brennt…

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Diese Frage möchte erweitern:

Früher, so vor etwa 25 Jahren, gab es meines Wissens nicht bundesweit eine Personalausweispflicht, sondern nur in einzelnen Ländern.
Sonst reichte es zur Legitamtion aus, wenn man einen Reisepass, einen Führerschein und/oder eine aktuellen Steuerbescheid hinzeigte.

Ist mein Wissen da veraltet?

Danke und Gruß

To.i

Bei Einen Umzug gab es früher mal so ein tollen Aufkleber von der neuen Kommune hinten drauf, dass man nun dort Registriert ist. Somit sollte es also mit der Benachrichtigung durch das Meldeamt kein Problem sein.

Gab es nie. Es gab immer nur eine Ausweispflicht, die sich aber immer auf den Ausweis bezieht - und das ist eigentlich der Reisepass. Der Personalausweis ist nur die vereinfachte Form davon.

Und es ist auch ein Bundesgesetz, das die Pflicht vorschreibt:
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html
was man sich ganz einfach überlegen kann - der Ausweis ist schließlich Eigentum des Staates, nicht des Bundeslandes.

Und dieses Gesetz gibt es seit der Nazizeit:

Aha, danke!
Hab ich das eventuell mit der Mitführungspflicht verwechselt.

Und das ist nicht Grund allein, es ersatzlos abzuschaffen? Manchmal staune ich wirklich.

Ach, es war ja nicht alles schlecht…

NEIN, mal im Ernst: Dass jeder ab 16 gezwungen wird, sich Behörden gegenüber mit einem amtlichen Ausweisdokument ausweisen zu können, finde ich absolut in Ordnung.
Wie soll Verwaltung sonst funktionieren?

Übrigens, wo wir gerad schon beim Thema sind:
Bereits in Preußen hießen die Dokumente „Personalausweis“.
Ganz ohne die lächerliche Missdeutung als „Personal“ im Sinne von Angestellten einer „BRD GmbH“.
Personal kann eben „Angestellter“ bedeuten. Muss es aber nicht. Personalunion und Personalpronomen sind Wörter, die genau wie Personalausweis nichts mit „Angstellter“ zu tun haben.
(Kleiner Wink an die Reichsbürger.)

DAS sind keine Ausweise.

Nö - und das ist/war auch nicht das einzige.
Zu meiner Ausbildung (ist schon >25 Jahre her) gab es noch das „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ aus dem Jahr 1936 als geltendes Recht; das BGB gibt es seit Kaisers-Zeiten…

Man hat sich dagegen entschieden:

Deshalb frage ich ja, ob ich ein Halb-/Fehl- oder Garnixwissen habe.

Ja, und das Reichsversicherungsgesetz trug diesen Namen und war gültig auch noch bis vor kurzem.
Dieses sollte auch von vor 1933 gestammt haben.

Diese elendig lange Vorlaufzeit kann ich nur bestätigen.
Ohne gültigen Personalausweis kann man halt nicht bestätigen, dass man der oder die ist, die man vorgibt, zu sein. Das ist ggf. blöd, wenn man ein neues Handy, Auto oder Kredit haben möchte.
LG
Amokoma1

Naja - normalerweise hat man ja den alten Ausweis - auch wenn der nicht mehr gültig ist, reicht der im privaten Geschäftsverkehr oft aus. Mein Frau ist mal beim Einchecken für einen inlandsflug (E-Ticket) darauf aufmerksam gemacht worden, dass der Perso schon zwei Monate ungültig war…
Fliegen durfte sie trotzdem.

was allerdings im Zweifelsfall nichts an der OWi ändert, von der hier die Rede war.

Schöne Grüße

MM

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