Hallo Neidi,
ich habe auch kein PASSENDES Musterschreiben für ein Hausverbot zur Hand. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß es für eine so völlig unklare Lage, wie Du sie hier vorgegeben hast, ein Musterschreiben geben kann.
Wichtig ist für Dich, daß Du den § 123 StGB (Strafgesetzbuch) kennst. Wenn jemand, dem Du Hausverbot nachweislich erteilt hast, also
mündlich vor Zeugen, oder
schriftlich per Post-Einschreiben,
trotz diese Verbotes Dein Haus betritt, dann begeht er ein Vergehen des Hausfriedensbruches.
Das Problem hier ist aber die Definition „Haus“.
— Bei nem Einfamilienhaus ist das ganz einfach.
Bei nem 10-Familien-Mietblock kann die Familie X im 3. Stock Deinen „Hausverbotenen“ evtl. halt doch reinlassen und mit ihm ne Party machen… - und dann ist es nix mit Hausfriedensbruch.
— Bei nem 2 Familienhaus, das von einer Mietfamilie und von Dir bewohnt wird, und die Mietfamilie über das Hausverbot informiert ist, UND den Verbotler nicht reinlassen will, greift wieder der Hausfriedensbruch.
Tja - und dazwischen gibt unzählige Varianten. Um annähernd was Gescheites sagen zu können und ein exakt passendes Hausverbotsschreiben entwerfen zu können, brauche ich Deine exakten Hausgröße, Mietparteien, Grundstücksumstände um das Haus rum,usw. usw. usw.
Ohne diese Umstände kann ich gar nichts mehr als dieses Allgemeine von oben sagen.
Herzliche Grüße
Bernhard
… um einer Person Hausverbot zu erteilen, finde aber nichts
passendes im Netz. hat jemand ein beispiel für mich, würde
mich sehr freuen
danke an euch