Ich habe eine Tochter, die in Frankreich, bei ihrem Vater lebt! Geteiltes Sorgerecht, er hat das aufenthaltsbestimmungsrecht! Meine Tochter, (knappe 15) möchte wieder bei mir und bei ihren Bruder wohnen, und die Schule in Deutschland besuchen. Vater ist dagegen!!!
Habe letztes Jahr mit Jugendamt, Rechtsanwalt, und Gericht versucht, das sie zu mir darf, aber alle sagen, das muss ich in Frankreich beantragen!
Jetzt ist meine Tochter die Sommerferien bei mir, aber sie will nicht mehr zurück!!! Sie behauptet, sie kann entscheiden, wo sie wohnen möchte! Und sie würde lieber im Heim Leben, als nochmals zurück zum Vater zu müssen!
An wen kann ich mich wenden? Rechtsanwälte, die sich auskennen, die wollen keinen Mandanten die gerichtskosten Hilfe bekommen!
Servus,
wie sieht es bei Dir denn mit Sprachkenntnissen mündlich/schriftlich aus? Für einen entsprechenden Antrag an das Familiengericht brauchst Du keine anwaltliche Vertretung, aber er muss auf Französisch gestellt und begründet werden.
Zuständig ist hier kein „Jugendamt“, sondern der Familienrichter am Tribunal de Grande Instance, das örtlich für den Wohnort des Vaters zuständig ist. Niemand sonst.
Erwarte allerdings nicht, dass sich das mal eben während der Sommerferien klarmachen lässt.
Schöne Grüße
MM
Hallo, danke für die Antwort! Meine französisch Kenntnisse sind null! Aber meine Tochter kann französisch! Die müsste mir helfen. Wir haben das letzte Jahr schon einmal durchgemacht und gemerkt, das die deutschen Gerichte nicht helfen können! Werde diese Woche mal das französische Konsulat in München anrufen hoffe die können was machen, weil sie will auf keinem Fall wieder zurück! Außerdem hat sie keine schuleinschreibung für das kommende Jahr gemacht! Das heißt, der Vater weiß gar nicht, das sie die Abschlussprüfung nicht gemacht hat!! Und das extra, nur damit sie bei mir bleiben kann! Die Stiefmutter weiß Bescheid und hat den Brief von der schule versteckt! Aber mehr kann sie uns nicht helfen, da sie selbst Angst vor ihn, hat ’
Servus,
Das französische Konsulat kann da nichts machen, weil ausschließlich - wie gesagt - der Familienrichter am Tribunal de Grande Instance zuständig ist, zu dem der Wohnort des Vaters gehört. Nur dieser.
zeigt, dass Dir Deine Tochter überhaupt nicht helfen kann, weil sie mit derartig unüberlegten Aktionen zwar ihre Zukunft schreddert, aber nicht erreichen kann, dass der zuständige Familienrichter Dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuweist. Im Gegenteil - wenn dieser den Eindruck gewinnt, dass Deine Tochter in der Lage ist, diese Frage vernünftig und in ihrem Interesse zu beurteilen, wird er auch dem begründeten Wunsch einer Minderjährigen Bedeutung zumessen. Wenn er aber sieht, wie hilflos und unsinnig sie da herumkaspert, können andere Aspekte wichtiger sein.
Wenn ich morgen oder übermorgen Zeit habe, schau ich mal, wie genau ein solcher Antrag beim Familienrichter zu stellen ist - ob da Anwaltszwang besteht, oder ob man sowas auch mit dem Procureur erledigen kann. In der Zwischenzeit solltest Du möglichst wenig unüberlegte Aktionen starten, bloß damit was getan ist. Das kann alles ins Auge gehen.
Schöne Grüße
MM
Hallo, danke für die Antwort! Ihr Vater und seine Frau und die anderen 5Kinder wohnen in mertzwiller! Denke das dann Straßburg zuständig ist? Oder?
Ich habe sie jetzt bei uns in der Gemeinde angemeldet, Schule, haben wir einen Termin, sobald die Stiefmutter das Zeugnis, geschickt hat!
Es gibt ein Kindergericht in Straßburg, habe ich wenigstens im Internet gelesen, dahin will meine Tochter einen Brief schreiben, außerdem hat sie ein Formular im Internet gefunden, demande au Juge des affaire familiäres, und das wollen wir ausfüllen. Weiß zwar nicht was das genau ist, sieht aber ziemlich amtlich aus!
Bin natürlich für weitere Vorschläge offen! Hauptsache sie kann hierbleiben bei mir und ihren Geschwister!
Servus,
nein. Es geht hier, wie gesagt, um das Familiengericht, der Familienrichter heißt auf Französisch Juge des Affaires familiales. Der Familienrichter sitzt am - nochmal - Tribunal de Grande Instance. Zuständig für Mertzwiller ist das TGI Strasbourg, hier sind die Einzelheiten:
Bitte keinen Brief schreiben, sondern den Antrag formgerecht mit dem hierfür vorgesehenen Formular stellen. Hier isses:
https://www.formulaires.modernisation.gouv.fr/gf/cerfa_11530.do
Schöne Grüße
MM
Hallo, danke für die Hilfe! Gibt es da auch einen Antrag auf Gerichtskosten Hilfe? Haben nur einen gefunden, der für Scheidungen ist! Weil das ist eine Frage in diesem Formular ist. Ob Prozess kostenhilfe, beantragt ist.