Hi,
Hoffe mir kann einer weiter helfen.
Ich mache jetzt meine MeisterPrüfung, kann ich dafür freigestellt werden?
Im berufsbildungsgesetzt steht nur das auszubildende freigestellt werden aber wie sieht es mit einer Fortbildung aus?
Wenn ja bitte GesetzesText angeben
Vielen dank schon mal im voraus