Hallo,
ist es erlaubt bzw. üblich, dass im Zeugnis des 2. Halbjahres (Gymnasium) auch die Leistungen des 1. Halbjahres mit einfließen?
Auf dem Zeugnis steht eindeutig: 2. Halbjahr - nicht etwa Jahreszeugnis.
Wir wohnen in Hessen, falls das wichtig ist.
Danke!