Im Sommerzeugnis auch Bewertung des 1. Halbjahres?

Hallo,

ist es erlaubt bzw. üblich, dass im Zeugnis des 2. Halbjahres (Gymnasium) auch die Leistungen des 1. Halbjahres mit einfließen?
Auf dem Zeugnis steht eindeutig: 2. Halbjahr - nicht etwa Jahreszeugnis.
Wir wohnen in Hessen, falls das wichtig ist.

Danke!

Hallo!

Leider weiß ich keine genaue Antwort. Ich habe beim NRW-Bildungsserver nachgeguckt. Vielleicht gibt es Hinweise auf den Seiten des hessischen Bildungs-/Schulministeriums?

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Leider kann ich dir nur bezüglich BW Auskunft geben und da zählt immer das ganze Jahr
Gruß Uschi

Ich wohne in Niedersachsen. Wir haben am Ende des Jahres ein Jahreszeugnis, also es steht die Note, die sich als Durchschnitt der Noten aus beiden Halbjahren ergeben würde, drauf. Ob das jetzt hilfreich war, weiß ich nicht, da ich nicht weiß, wie es in Hessen ist. Am besten im Kollegium fragen.
Grüße!

Hallo

in der Schweiz sind die Leistungen eines Semesters im Zeugnis eingetragen.

Beim 2. Semester beginnt wieder alles bei Null.

Mit freundlichen Grüssen

Daniel

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Hallo,
also die Zeugnisnote des zweiten Halbjahres ist eine eigenständige Note und von daher würde ich behaupten, dass sie unabhänig von der Note des ersten Halbjahres ist - schließlich werden neue Klassenarbeiten geschrieben und es findet eine neue Bewertung der Mitarbeit im Unterricht statt.
Teilweise ist es aber üblich die Note des ersten Halbjahres zusätzlich anzugeben.
Liebe Grüße

Ich bin pensionierter Gymnasiallehrer in Hessen und ich kann versichern, dass so etwas prinzipiell nicht möglich ist. Die Noten müssen ja auf erbrachten Leistungen basieren und die können ja nur in dem laufenden Halbjahr erbracht werden. Das kann ja positiv sein für den Schüler, die Schülerin wenn er/sie sich verbessert hat aber auch eben negativ, denn es gibt prinzipell keine Abonnementsnote („Ich hab doch immer 8 Punkte gehabt, warum hab ich jetzt plötzlich nur 5?“)
Lehrer in Hessen sindverpflichtet ihre Noten mit den Schülerinnen und Schülern „auf hilfreiche Weise“ zu besprechen, dazu gehört uaf jeden Fall der Hinweis auf erbrachte Leistungen in dem Halbjahr bzw. der Hinweis auf nicht erbrachte Leistungen, die aber aber nicht aus einem vergangegen Halbjahr stammen dürfen.
Alles klar?

Hallo und Danke erstmal.
Leider ist noch nicht alles klar.
Mir ist von der SChulleitung gesagt worden, die Notenvergabe solle auch die Leistungen des ersten Halbjahres „in angemessener Form“ berücksichtigen.
Besprochen werden die Noten schon, aber eben von einem Lehrer mit dem Hinweis, er müsse schließlich auch die (in dem Fall schlechtere) Leistung des 1. Halbjahres berücksichtigen.

Hallo!

Deine Frage kann ich leider nicht beantworten.

Gruß, ChrisTine

Hallo,
interessante Frage, in der Förderschule, in der ich unterrichte gibt es nur ein Ganzjahreszeugnis,daher…aber soweit ich mich erinnere, setzt sich das Halbjahreszeugnis aus den im HALBJAHR geschr.Arbeiten, der mündl.Leistung etc zusammen.Das erste Halbjahr dürfte da nicht mit hineingerechnet werden.Nur bei Aschluss- bzw. Abgangszeugnissen sieht das anders aus.