Hallo!
Beim Verkauf einer Immobilie muss man negative Gegebenheiten
ehrlich angeben, z.B. eine frühere Überschwemmung (auch wenn sie fünfzehn Jahre
zurückliegt), Umbauten, irgendwelchen Schimmelbefall von vor zehn Jahren etc. sonst
können unkalkulierbare Regressansprüche entstehen.
Muss man dem potentiellen Käufer zum Thema der – sagen wir
mal: - Nachteile auch mitteilen, dass der direkte Nachbar ein extrem
unangenehmer Zeitgenosse ist, der aber immer knapp unterhalb der
Strafbarkeitsgrenze agiert und das seit Jahren? Der öfter „Ich verklage Sie!“
sagt als „Guten Morgen“ (Naja, guten Morgen sagt der sowieso nicht)? Der gerne
die Anonymität der Straße nutzt um seinen Nachbarn auf dem Gehweg zu beleidigen,
ihn anzupöbeln und ihm zu drohen?
Wenn ja, dann sinkt der Grundstückswert augenblicklich massiv.
Wer weiß Rat??
Danke für Hilfestellung!
ER