Import alkoholischer Getränke aus der EU-Tunesien

hallo,
ich möchte alkoholische getränke (sekt, champagner, spirituosen) aus der eu nach tunesien importieren.
wer kann mir genaueres über die zollbestimmungen und zollhöhe sowie sontiges wissenswertes dazu sagen?
besten dank.

michael.

Hallo,
generell müssen alkoholische Getränke mit einem extra Beiblatt für die Ausfuhr angemeldet und abgefertigt werden. Dabei geht es um Verbrauchssteuern. Genauso verhält es sich mit der Einfuhr nach Tunesien.
Genaueres kann ich sagen, wenn Sie mir eine Zolltarifnummer oder genaue Warenbeschreibung zur Verfügung stellen (es gibt nämlich mehrere verschiedene Zolltarifnummern).

LG

Hallo.

Grds. sollte man sich die Frage stellen, ob man unversteuerte oder versteuerte Getränke ex- und importieren will. Steuer bezieht sich hierbei auf die Verbrauchsteueren (wie Schaumwein-, Wein- und Branntweinsteuer).

Sofern man bereits versteuerte Getränke aus der EU exportieren will, ist lediglich das ganz normale Ausfuhrprozedere, also eine normale Ausfuhranmeldung notwendig. Ausfuhrzölle aus der EU gibt es nicht. Über die Höhe eines evtl. Einfuhrzolls in Tunesien kann ich leider nichts sagen. Hier hilft allerdings z.B. ein Anruf bei einem tunesischen Konsulat/Botschaft in Deutschland weiter. Die können auch Auskunft darüber geben, ob in Tunesien neben ggf. Zoll auch zusätzliche Alkoholsteuern entrichtet werden müssen.

Die zweite Variante ist da schon etwas komplizierter. Sofern man selbst Hersteller der Getränke ist bzw. diese verbrauchsteuerfrei von diesen beziehen möchte, benötigt man ein Steuerlager. D.h. man kann die Waren dort lagern, ohne dass die entsprechende Verbrauchsteuer, z.B. Branntweinsteuer entsteht. Mithilfe besonderer Zollverfahren kann man diese dann aus dem Steuerlager entnehmen und nach Tunesien ausführen, ohne dass die Verbrauchsteuer passiert. Dies setzt aber zusätzliche Registrierungen beim Zoll voraus. Auch besondere Versandformalitäten, wie z.B. Begleitung der Ware mit dem so genannten elektronischen Versanddokument, sind notwendig. Nähere Informationen hierzu erteilt das zuständige Hauptzollamt.

Hoffe, etwas Licht ins Dunkeln gebracht zu haben.

Schönes Wochenende.

Hallo,

Alkohol in ein arabisches Land in Nordafrika - das ist sehr heikel. Ich geb mal Hilfe zur Selbsthilfe.

Schritt 1 Zolltarifnummer ermitteln:

Über Tool: http://www.zolltarifnummern.de/
kann auch der Zolllaie einigermaßen richtig Zolltarifnummern ermitteln.

Schritt 2: Importzoll + Beschränkungen prüfen:

Auf: http://madb.europa.eu/madb/indexPubli.htm
hats du dann die Chance über den Button Tariffs mit Auswahl Land und Zolltarifnummer den Zollsatz zu ermitteln. Beispiel:

Schaumwein und Wein fällt unter Kapitel 2204 Zolltarif mit diversen Unternr.: In Tunesien ist da der Zoll immer auf CIF Wert (Ware + Fracht + Versicherung bis Hafen Tunesien) generell bei 36% - also heftig.

Im Button Procedures and Formalities siehst du was es alles zum Import braucht:

also Rechnungen, Frachtdokumente, Registrierung als Unternehmer und beim Zoll in Tunesien. Du musst also in Tuneisen eine Firma haben und am besten vor Ort eine qualifizierten Zollagenten haben. Und der Kostet richtig Geld (pro Import rechne mal mit 100 bis 200 EURO - Marktpreise lokal ermitteln.

Schritt 3 Fracht:

Such dir einen guten Spediteur. Am Anfang lieber einen internationalen großen wie Schneker, Kuehne-Nagel, DHL und wie sie alle heißen mit Erfahrung Nordafrika. Bitte denke auch an die Ausfuhrzolldokuemnte (elektronisch beim Zoll Deutschland). Auch da kann gegen Entgelt ein guter Spediteur/Zollagent helfen.

Schritt 4:

Kosten und Wirtschaftlichkeitsberechnung. Bitte vorher genau durchrechnen ob am Ende ein Marktgerechter Preis rauskommt!

Das so mal als ersten Einstieg in das Thema.
LG Klaus

Hallo Michael!

Verstehe ich Sie richtig - Sie wollen den Schaumwein aus der EU nach Tunesien ausführen?

Aus Sicht der EU ist das ein Export. D.h. Sie sollten sich zunächst beim Zoll über die genauen Ausfuhrbestimmungen und das Ausfuhrverfahren beraten lassen.

Wenn Sie die Getränke privat (zum Beispiel als Geschenksendung) ausführen möchten, empfehle ich Ihnen als erste Anlaufstelle die Zentrale Auskunft des Zolls für Privatpersonen:

Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0351 44834-590

Wenn Sie die Waren jedoch zu gewerblichen Zwecken exportieren möchten, wenden Sie sich am besten an die Zentrale Auskunft des Zolls für Unternehmen:

Telefon: 0351 44834-520
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0351 44834-590

Dann müssen Sie sich aber vor allem bei der in Tunesien zuständigen Verwaltung über die bestehenden Importbestimmungen erkundigen. Tunesien wird Ihnen dann hoffentlich auch Auskunft über die zu erwartenden Abgaben (das könnten beispielsweise Steuern, Verbrauchststeuern oder Zölle sein) erteilen.

Ich kann Ihnen leider nicht die Kontaktadresse des tunesischen Zolls nennen. Eventuell können Sie diese über die tunesische Auslandsvertretung in Deutschland erfragen. Eine weitere Anlaufstelle wäre eventuell die Industrie und Handelskammer.

Beste Grüße von Pippilotta

Hallo Michael,

Die Zollsätze für Alkohol in Tunesien kenne ich nicht.

Hier sind zwei Dinge zu beachten:

  1. Es gibt Ausfuhrbestimmungen für Alkoholische Getränke aus der EU

und

  1. Es gibt mit Sicherheit auch sehr strikte Einfuhrbestimmungen in Tunesien.

Hier sollten sie sich für die Ausfuhr als erstes mal an die Industrie und Handelskammer und den Zoll wenden, da ich nicht alle Bestimmungen kenne. Gerade im Bereich Alkoholika, da es hier auch um Mengen und Alkoholgehalt geht.

Für die Einfuhrbestimmungen in Tunesien sollten sie sich auch mit Der IHK sprechen, die ihnen vielleicht den geeigneten Ansprechpartner geben können.

Und vielleicht brauchen sie auch eine Ausfuhrgenehmigung, dann müssten sie sich auch noch an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle in Eschborn wenden, die können ihnen auch im Vorfeld helfen.

Ich hoffe mit diesen Tips kommen sie weiter.

Gruß

Guten Tag,
da Sie ja scheinbar Waren aus der EU nach Tunesien senden wollen, müssen Sie sich an die Einfuhrbestimmungen des Einfuhrlandes halten; Das ist in Ihrem Fall Tunesien. Rein rechtlich gibt es da Seitens der EU keine Bedenken.

MfG

hierzu kann ich leider keine Auskunft geben.