Informationspflicht gegenüber einem Unterhaltspfli

Mein Sohn ist im Juli 27 geworden, studiert BWL an der Uni im 11 Semester,…glaub ich jedenfalls,…Es kommen keine Informationen von dieser Seite, oder Nachweise, daß er überhaupt noch studiert.
Er erzählt im Ort, daß er als Eventmanager gut verdient. Ich denke zur Zeit wird er irgendwo in München in irgendeiner Form auf der Wiesen mitverdienen.
Ich denke, daß er mich ausnutzt. Was kann ein Mann dagegen machen. Beim Richter hatte ich bisher das Gefühl, die Kinder bekommen alles was zu holen ist.

Gruß

Hallo,
mit dieser spärlichen Information kann niemand etwas anfangen. Worum geht es überhaupt? Stelle doch bitte Deine Frage etwas genauer und ins Rechtsbrett.

Viele Grüße

Hallo,

anbei ein für dich vllt. interessanter Link.

anbehttp://www.piloh.de/studierende-unterhalt.html

LG
H.

nun aber…

http://www.piloh.de/studierende-unterhalt.html

Wenn dein Sohn 27 Jahre ist dann bist du nicht mehr unterhaltspflichtig,
stelle einfach jegliche Zahlung ein.

Der Plem

Wenn dein Sohn 27 Jahre ist dann bist du nicht mehr
unterhaltspflichtig,
stelle einfach jegliche Zahlung ein.

falsch!
Wenn er studiert und dies die Erstausbildung oder ein Aufbaustudium auf ein Erststudium ist, ist er sehr wohl noch unterhaltspflichtig, wenn der Studierende seine Ausbildung zügig und mit Erfolg tätigt!
Darüber sind dem Unterhaltspflichtigen aber Nachweise zu erbringen.
MfG ramses90

Der Plem

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falsch!
Wenn er studiert und dies die Erstausbildung oder ein
Aufbaustudium auf ein Erststudium ist, ist er sehr wohl noch
unterhaltspflichtig

Ich fürchte du hast Recht, das war gesundes Halbwissen. An
vielen Stellen im Internet steht es so, selbst im Link eins tiefer
von HarleyBiene steht es so drin.

wenn der Studierende seine Ausbildung zügig und mit Erfolg tätigt!

Mit 27 Jahren und 11 Semestern BWL kommen so langsam Zweifel …

Darüber sind dem Unterhaltspflichtigen aber Nachweise zu
erbringen.

Stimmt, von daher würde ich trotzdem mal die Zahlungen einstellen
und auf Nachweise von dem jungen Herrn warten

Der Plem

Hallo !
Ich denke auch, ich werde mal die Zahlungen vorerst einen Monat stoppen lassen. Vieleicht bekomm ich ja dann Nachweise, dass mein Sohnemann zumindestens noch eingeschrieben ist, ob er wirklich studiert oder nur noch den Unterhalt kassieren will,…wird man eh nicht erkennen können.

Parallel dazu werde ich dem Gericht mitteilen, dass er seine Informationspflicht verweigert und er in Deutschland als Eventmanager unterwegs ist und „gut“ verdient. Wurde mir im Ort zugetragen.

Und dann muss mann mal abwarten.

Gruß
vom „Rentner“

Hi Biene !
Eine Erfahrung habe ich gemacht, nämlich,…daß im Internet viel Nichtwissen verfasst ist.

Zu deinem Link, … Unterhalt bis zum Abschluß der Erstausbildung. Und wenn der Unterhalt, wie in meinem Fall, übers Gericht eingeklagt wurde und ein Titel existiert, dann entscheidet der Richter was "der gutt Bub " braucht und was net.

Und bei einem Unterhalt von 350,- Euro im Monat kostet so ein Anwalt rund 2000,- Euro an Gebühren. Wenn dann noch im Unterhaltsverfahren seinem Sohn einen Fahrzeugbrief von einem Auto übergibt, dass er eh schon Jahre fährt, Wert 2500,- Euro,…dann kostet dass noch einmal 170,- Euro extra. Und der Richter meint, …„das macht den Bock jetzt auch nicht mehr fett“,…lach,…dann beginnt man das deutsche Rechtssystem, zu verstehen.

Gruß

vom „Rentner53“