Hallo!
„Steinmeier will sich für inhaftierten Schüler einsetzen
Nürnberg (dpa) - Außenminister Frank-Walter Steinmeier will
sich für die Freilassung des in der Türkei inhaftierten
Schülers aus Uelzen einsetzen. Morgen will sich Steinmeier mit
seinem türkischen Amtskollegen Abdullah Gül treffen und das
Thema ansprechen. Der 17 Jahre alte Schüler aus Niedersachsen
war vor zehn Wochen wegen eines Urlaubsflirts mit einer
13-jährigen Britin in Antalya verhaftet worden. Die Mutter des
Mädchens hatte den Realschüler wegen sexuellen Missbrauchs
angezeigt.“
Offenbar hat er sie gar nicht „mißbraucht“.
Ferner hat sie sich angeblich als 15 Jahre alt ausgegeben.
Es ist unglaublich, dass die Mutter ihre Erziehungsdefizite
nun an dem Jungen auslässt.
Zum Flirten gehören imer zwei.
Sofern dem Mädchen nicht geschadet worden ist, ist das
Verhalten der Mutter unverständlich.
Normalerweise reicht da ein Gespräch zwischen den Eltern und
dem Jungen.
Ist die Festnahme überhaupt rechtens? Darf der Schüler ohne
Zeitbegrenzung festgehalten werden oder muß er nach einer
gewissen Frist zum Richter oder freigelassen werden? Ist es in
der Türkei geltendes Recht, das die Eltern den Jungen gerade
10 Minuten am tag sehen können?
Vermutlich ist das nach türkischem Recht o.k.
Die Frage ist, was das alles soll, es war ja keine Türkin
beteiligt. Der Junge sollte nach deutschem Recht behandelt
werden, wenngleich die Sache natürlich auf türkischem Boden
stattgefunden ahben soll.
So einfach ist das nicht. Grundsätzlich ist das verhalten des
17jährigen auch in Deutschland strafbar, auch wenn ich mir
kaum vorstellen kann, dass es zu einer Anklage käme. Ihr habt
schon Recht, vernünftige Menschen klären sowas untereinander.
Es ist aber unerheblich, ob eine Türkin beteiligt war oder
nicht. Stellt euch mal vor, in Deutschland würde ein
Verbrechen eines US-Amerikaners gegen einen Iraker nicht
angeklagt, weil kein Deutscher involviert war. Das geht
natürlich nicht. Ein Staat muss nun einmal für Recht und
Ordnung auf eigenem Hoheitsgebiet sorgen, egal wer der Täter
ist.
Ich bin absolut Deiner Ansicht.
Allerdings ist das Rechtssystem in der Türkei so gar nicht mit dem unseren vergleichbar, weshalb die natürlich Deinerseits völlig korrekt beschriebene Situation sich massiv gegen den Jungen richtet, der mit einer derart rigiden Verfolgung wegen eines Teenie-Flirts wohl kaum gerechnet hatte.
Evtl. wäre eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Türkei angebracht…
Meines Wissens nach ist die deutsche Justiz auch verpflichtet,
Verbrechen nach deutschem Recht zu bearbeiten, die von
Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen wurden. Also
könnte der 17-Jährige auch in Deutschland angeklagt werden.
Wenn die Türkei es aber bei sich machen will, ist das durchaus
ihr gutes Recht, auch wenn der Täter in Deutschland anders
oder auch garnicht bestraft werden würde.
Einverstanden.
Was für Möglichkeiten hat
Steinmeier überhaupt - kann er z.B. mit einem
EU-Beitrittsverhandlungsstopp drohen?
Er könnte alle diplomatischen Eskalationsstufen durchlaufen.
Die ersten könnte er bereits durchlaufen haben. Hier hätte die
deutsche Außenpolitik bereits nach einigen Tagen aktiv werden
müssen, zumal der Junge in einem türkischen Gefängnis der
Klasse E einsitzt. Das heisst: eine Toilette für 10 oder mehr
Häftlinge in einer Zelle…
Steinmeier müsste nun unmißverständlich klarmachen, dass eine
Auslieferung bis zum 1.7.07 erwartet wird.
Natürlich kann er das. Man sollte sich nur fragen, wie wir
eine solche Forderung der Türkei finden würden.
Erstklassig. Es wäre ja bestens, wenn die ihre Straftäter zurücknehmen würden!
Meiner Meinung
nach ist das einzige, was die deutsche Aussenpolitik verlangen
darf, die zügige Bearbeitung dieses Falles. Alles andere würde
in die staatliche Souveränität der Türkei eingreifen. Anders
sieht es natürlich bei Fällen wie den entführten englischen
Soldaten aus irakischem Hoheitsgewässer oder dem Fall des
schweizerischen 10jährigen aus, der seiner kleinen Schwester
in den USA beim Pinkeln geholfen und wegen sexuellem
Missbrauchs in Untersuchungshaft war. Das erste Beispiel hat
mit Rechtsstaat nichts zu tun, sondern nur mit
aussenpolitischen Spielchen, das zweite Beispiel verstösst
ganz offensichtlich gegen sämtliche Vorstellungen von Recht
und Gerechtigkeit überall auf der Welt ausser in diesem einen
US-Bundesstaat. Keiner dieser beiden Fälle trifft aber auf den
17-jährigen in der Türkei zu.
Ich denke hingegen schon, dass die Art der Inhaftierung nach unseren Vorstellungen für einen Minderjährigen (und generell für einen menschen) unangemessen ist und man sich daher durchaus dagegen wehren muss, dass deutsche Staatsbürger derart behandelt werden.
Zudem könnte die Familie des Jungen bereits einen Zivilprozess
bzgl. Schadenersatzes gegen die englische Mutter vorbereiten.
Weil die Strafanzeige gestellt hat und der türkische
Rechtsstaat ermittelt? Wie soll man sich das denn vorstellen?
Hier wäre zu klären, ob sie nicht von den inhumanen Verhältnissen wusste und somit mitverantwortlich für die an dem Jungen begangene Menschenrechtsverletzung aufgrund der menschenunwürdigen Inhaftierung ist.
Ich als Vater jedenfalls hätte in GB vorbeigeschaut und der Dame „erzählt“, was ich von ihrem Verhalten halte…
Darf man niemanden mehr anzeigen, weil man Angst haben muss,
schadensersatzpflichtig zu werden? Die Mutter ist doch nicht
dafür verantwortlich, dass die türkische Justiz findet, dass
etwas an den Vorwürfen dran ist und deswegen ermittelt.
Die mUtter ist moralisch dafür verantwortlich, dass ihre 13-jährige Tochter sich als 15 ausgibt und mit Jungs herumzieht.
Es
gibt zwar einige Aspekte in der türkischen Justiz, die unseren
Rechtsvorstellungen widersprechen, deswegen ist die Türkei
aber noch lange kein willkürlicher Unrechtsstaat.
Sicher?
Deine Ausführungen sind sicherlich juristisch korrekt.
Vom moralischen Standpunkt her stinkt die Sache meiner Ansicht nach jedoch gewaltig.
Grüße,
Mathias