Laut Wickip. über U-Haft: „Gegenüber dem Beschuldigten muss
zunächst dringender Tatverdacht vorliegen“ - und hier weiß
offenbar momentan niemand was genau vorgefallen istEben. Und das weiß auch niemand hier. Aus dieser Unwissenheit
gleich ein Gewitter gegen die Türkei anzufangen ist somit
reichlich übertrieben, findest du nicht? Im Übrigen ist man
auch hierzulande nicht zimperlich beim verdacht auf sexuellem
Missbrauch von Kindern unter 14, auch wenn der andere Part
noch so häufig behauptet, die Kinder hätten ja freiwillig
mitgemacht. Das kann man gutheißen oder auch nicht, nur mit
der Türkei hat das gar nichts zutun.
Nur sieht es im Moment danach aus, das dem Jungen kein Vorwurf zu machen ist, da sie ihm belogen hat ( Alter ) , da sie sich mit ihm treffen wollte, da sie nachweißlich keinen sexuellen Kontakt hatten, da Tochter und Mutter wohl nicht ganz einer meinung sind ( Außer der Anzeige hört man von dem Mädchen und der Mutter nichts was zur Aufklärung nötig wäre. Unterdessen verpasst der Junge sein Realschulabschluss, wird als „Kinderficker“ bezeichnet, ist mit 30 anderen in einer Zelle und darf seine Eltern 1mal pro Woche 10Minuten sehen.
Wahrscheinlich gibt es dafür dann einen schicken „Staranwalt“.
Was aber nicht heißen muss, dass er nicht einen
Pflichtverteidiger gestellt bekommen hat.
Das glaubst du doch selber nicht - sein Vater hat Läukemie und die Familie offenbar Geldprobleme, da sie dauernt zwischen Türkei und D pendeln müssen und dann holen sie sich auch noch den teuersten „Staranwalt“? Nein. Mit sicherheit nicht.
gruß