hallo,
angenommen ich bekomme von einem inkasso- o.ä unternehmen einen brief in dem dieses behauptet eine tankstelle hätte ihre forderung gegen mich an das inkasso abgetreten.
angeblich soll ich dort etwas gekauft haben - was wird nicht angegeben. tatsächlich hatte die tankstelle aber von meinem konto geld gebucht. die tankstelle befindet sich aber ca 600 - 700 km von meinem wohnort und zum zeitpunkt des angeblichen kaufes war ich gar nicht dort sondern in meinem heimatort. es wird gar nicht angegeben also habe ich bei meiner bank dem einzug wiedersprochen und die hat den betrag ca. 28 € zurückgebucht. vich habe auch keine einzugermächtigung gegeben und keine rechnung bekommen und nichts. ich soll nun an dieses inkassounternehmen auskunftgebühren und den rechnungsbetrag sowie bearbeitungsgebühren und bankgebühren bezahlen.
ist es denn überhaut rechtens eine forderung abzutreten - ich habe ja gar keinen vertrag mit einem inkasso - ich habe gar keine rechnung - ich weiss nicht was ich gekauft haben soll - woher haben die meine kontodaten woheer meine adresse - was soll ich machen.
dank und gruss fritz d9e
Ich bin Experte in Wohnungseigentumsfragen, nicht für Inkasso
Hallo,
Rechtsberatung für konkrete Fälle ist hier im Forum ja nicht erlaubt. Allgemein kann man aber sagen, dass es grundsätzlich erlaubt ist, Forderungen von Fremdunternehmen (Inkasso o.ä.) eintreiben zu lassen.
Wenn diese Forderung unberechtigt ist, besteht natürlich auch keine Rechtspflicht, etwas zu zahlen, weder die Schuld noch evtl. Gebühren.
Letztlich muss auch ein Inkassobüro das gerichtliche Mahn- bzw. Klageverfahren betreiben.
Gruß
cosis
Ein wunderschönen guten aben
das von ihnen geschilderten problem ist durch auch bekant es seht so aus als seien sie opfer einer priening atacke geworden
die täter gehe immer so bei und manipulieren die karten lese geräte um so an die daten die auf die geld karte gespeichtert sind wen die einmal die daten haben können exbilibing kopien der karte angeveretig werden
mein rart anzeige bei der polizei erstaten und auf die forderung nicht rehagieren rehagieren erst wen ein gerichtliche mahr schreiben komt
ohne titel haben die inkasso keine recht grundlage ihrent waszu fordern
und es ist grundsätzlich erlaub forderungen jegliche art an eine belibiege persohn zu überschreiben
Abtretung an Inkassounternehmen
Hallo!
In aller Kürze zwei Dinge: Forderungsabtretungen sind grundsätzlich das Normalste der Welt, im BGB geregelt und auch bei Einschaltung von Inkassounternehmen für nicht bezahlte Waren üblich. Hier liegt aber nicht das Problem. Wenn Sie nie in dieser Tankstelle waren, jemand dort aber Ihre Kontodaten hinterlassen hat, könnte es sich um einen Skimming- (Ausspähungs-) Fall handeln. Sie sollten sich deswegen unbedingt so schnell wie möglich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen, evtl. Strafanzeige erstatten und beides der Inkassofirma mitteilen. Dann würde ich hinsichtlich des Inkassounternehmens warten, wie es sich verhält, gegen einen evtl. gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einlegen und abwarten, ob sie tatsächlich vor Gericht gehen, wenn klar ist, daß Sie den Einkauf nicht getätigt haben können.
Grüß Dich Fritz,
mit Deiner Anfrage bist Du nicht beim zureffenden „Experten“ gelandet; das ist jedenfalls nicht mein Spezialgebiet.
Was Du da schreibst, erscheint mir zudem jedenfalls ziemlich unwirklich.
Der Anspruch, der gegen Dich geltent gemacht wird, kann eigentlich nur von einer Scheckkarten- oder Kreditkartennutzung herrühren.
Hast Du sowas überhaupt? Und wenn, wann hst Du Denn die Abbuchung bemerkt? Hast Du mal die Tankstelle angeschrieben; u.U. wissen die überhaupt nichts davon. Das sind alles Fragen bzw. Antworten, die Du an jemanden richten solltest, der sich für solch Gebiet hat eintragen lassen.
Ob und wann eine Abtretung zulässig ist, kannst Du selbst im BGB nachlesen -im Stichwortverzeichnis suchen.
Ansonsten -falls es sich um ein seriöses Inkassobüro handelt- sollten die Dir auch Auskunft über das Entstehen der Forderung geben können.
Wenn Du mal irgendwo im Internet Deine Kto-Nr. angegeben hast, kann jeder davon abbuchen; das hat unsere Regierung so zugelassen. Früher mußte der Kto-Inhaber bei Abbuchungen immer unterschreiben, jetzt nicht mehr.
Natürlich, falls Du meinst, daß hier Betrüger am Werke sein könnten, kannst Du natürlich auch Strafanzeige stellen.
Gruß
Schiebedach
Klaus
Guten Abend,
grundsätzlich haben v.a. grössere Unternehmen, deren Geschäfte sich v.a. auch über factoring bewegen, Abtretungsvereinbarungen mit irgendwelchen Inkassounternehmen. Solche Geier
gehen dann grundsätzlich nicht der Frage nach, ob die an sie abgetretene Forderung berechtigt ist oder nicht, sie setzen einfach den Hebel der INKASSOMASCHINERIE in Bewegung, und - hiervon leben diese Unternehmen auch- das funktioniert in den meißten Fällen, da gerade wenig juristisch geschulte Menschen schnell an das Schlimmste denken und so wird einfach bezahlt.
Grs. muß ihnen der Gläubiger - der das Geld will- nachweisen, wie er seinen Anspruch berechtigt. Entweder d. Vertrag, Beleg, Zeugen etc. - was es sonst noch für Beweismittel gibt-. Sind Sie keinen Vertrag eingegangen, haben Sie nichts gekauft, nichts bestellt o.ä. kann er das doch gar nicht. Im weiteren hat der Gläubiger auch eine Pflicht über wesentliche Tatsachen Auskunft zu erteilen. Tut er das nicht, führt er Schlechtes im Schilde
.
Insoweit dürfte ein klar formulierter Brief Wirkung zeigen. Hinsichtlich ihrer Einzugsermächtigung, rate ich an, diese zu widerrufen, selbst für den Fall, das Sie keine erteilt haben, ist ein wirksamer Widerruf ein zeichen des Protestes (Einschreiben Rückschein). Meis´st lässt sich aber ein solcher unangenehmer Zeitgenosse
von einem Widerruf nicht beirren, sodass Sie ihr Konto im Auge behalten sollten.
Ich schlage vor:
- Anschreiben an Inkasso und Forderung abweisen, mit Begründung
- Widerruf der Einzugsermächtigung, verlangen ihre Bankdaten zu löschen und soweit Gebühren für den Widerspruch angefallen sind, diese geltend zumachen.
- Bei Nötigung durch das Inkasso, die vorsitzende Stelle i.d.R. Bundesverband oder auch Oberlandesgericht einschalten. Im Zweifel vorsorgliche Strafanzeige soweit Voraussetzungen gegeben.
Leider kann ich i.R.des Forums keine detaillierten Angaben machen, mir fehlt auch der Sachvorgang. Sollten Sie nicht weiterkommen, können Sie sich gerne an mich nochmals wenden.
MfG
michael-sack Bayreuth
Hallo,
wenn Sie nichts gekauft haben, können Sie der Banklastschrift auch widersprechen. Die Aufforderung des Inkassounternehmens können Sie ignorieren. Einfach nicht antworten. Laut Ihrer Schilderung kann es sich auch um einen Betrugsversuch handeln. Wenn Sie in der 700 km entfernten Tankstelle nichts gekauft haben, liegt das nahe. Das Datum ist nicht so entscheidend, es muss sich ja nicht um das Kaufdatum handeln. Warum Ihre Kontodaten bekannt sind, ist für mich auch ein Rätsel.
MOETT
Grundsätzlich kann ein Gläubiger seine Forderung (zum Einzug) an einen Dritten abtreten, ohne daß der Schuldner hierauf Einfluß hat. Voraussetzung ist aber, daß die abgetretene Forderung überhaupt besteht.
Hier sollte die Inkassofirma auf Nachfrage Auskunft geben können, um welche Forderung es sich handelt. Wenn aus Ihrer Sicht keine Forderung besteht, kann man auch einem Rechtsstreit gelassen entgegen sehen, da dann die Inkassofirma die Forderung beweisen muß.
Hallo,
eine Forderung kann nach $398 BGB abgetreten werden.
Wenn sie tatsächlich dort nicht getankt haben würde ich das inkassounternehmen anschreiben und dies schildern. Lassen Sie sich eine Kopie des Beleges senden. Bei einem Verdacht auf Missbrauch stellen sie dann Strafantrag.
Auf keinen Fall zahlen!
Sehr geehrter Herr,
ist ist rechtens, dass Forderungen abgetreten werden und der neue Inhaber einer Forderung diese geltend macht.
Es scheint aber in Ihrem Fall wohl so zu sein, dass sich jemand Ihrer Bankdaten bemächtigt hat und der Tankstelle dann eine felsche Einzugsermächtigung von Ihrem Konto erteilte.
Sie müssen die Forderung also nciht begleichen, dass Sie keinen Vertrag mit der Tankstelle geschlossen haben. Sie sollten dies daher dem Inkassobüro mitteilen und ferner schreiben, dass Sie davon ausgehen, dass hier in betrügerischer Absicht eine Dritte Person Ihre Bankdaten angegeben hat. Das Inkassobüro möge Ihnen die entsprechenden Unterlagen, d.h Einzugsermächtigung zusenden, damit Sie mit den Unterlagen dann ggf. zur Polizei gehen und Anzeige erstatten können.
Wenn das Inkassobüro hierauf nicht eingeht, sollte Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Antwort:
Sorry,ich bin Sachverständiger für Wohnungswirtschaft. Hier muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
MfG
H.Eger