Inkassogebühren

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu Inkassogebühren und Auslagen.

Folgenden Fall hatte ich:
eine Rechnung konnte über paypal nicht eingezogen werden wegen kontensperrung. die rechnung hatte ich nicht erhalten, weil ich nicht mehr an das emailpostfach mich einloggen konnte, dies teilte ich auch etwas später dem kunden mit, der meinte ich sollte mich bei paypal per email wenden. Paypal hatte aber schon inkasso eingeschaltet. Auf das schreiben von der inkassofirma hatte ich gebeten die rechnung mir zu schicken: Rechnung über 14 Euro und 8 Euro rechnung über Mahnung.
Inkasso reagierte nicht auf mein schreiben sondern schickte mir eine 2. aufforderung mit noch mehr gebühren erst im 3 anlauf kam die rechnungskopie die ich dann unter vorbehalt bezahlt hatte. nun kommt noch ca. 2 monaten wieder eine aufforderung von inkasso mit nochmehr geübhen, dass ich noch 80 euro zahlen soll und dabei die 15 euro angerechnet worden als abschlag.
wie soll ich mich hier verhalten? muss ich zahlen?
ich find das abzocke bei den gebühren nebst verzinsung
was kann ich dagegen tun ohne grosse kosten zu haben?

vielen dank schonmal für eure antworten

  1. Fordere vom Inkasso-Büro die Originalvollmacht des Gläubigers. Lehne jede weitere Verhandlung ohne diese ab. Drohe Ihnen mit Abmahnung, wenn Sie Dich erneut ohne Vollmacht anschfreiben und mit Einbeziehung der Aufsichtsbehörde (die findest Du, wenn Du deren Briefkopf oder deren Impresum im INternet nachliest. Es ist meist ein Oberlandesgericht)
  2. Sollte ein weiteres Anschreiben kommen, teile dem INkasso-Büro mit, dass Du die Kostenminimierungseinrede erhebst. Das bedeutet, Du must nich mehr bezahlen, as ein Rechtsanwalt in gleicher Sache berechnet hätte. Anerkannt werden maximal 1,3 Gebühren gemäß RVG. Du aber schtreibst Ihnen, dass ein Inkasso-Büro nur beauftragt ist, einfache Schreiben an die Schuldner zu verschicken und dafür nur 0,2 Gebühren berechne twerden dürfen. IN Deinem Fall sind das: 10,- € dazu kommen Ausagenpauschale und USt - insgesamt incht mehr als 20 €.
    Du kannst es auch drauf ankommen asen und weitere Zahlungen verweigern. Es ist nicht davon auszugehen, dass die für ein paar Groschen klagen. Kommt dann doch ein Mahnbescheid, widersprichst Du ohne Begründung. Dann müßtest Du Ruhe haben. Wenn die dennoch eine Klage einreichen, Bringst Du die Einrede der 0,2 Gebühren (s.o.) im Prozess vor. Hilfsweise bringst DU vor das maximal 1,3 Gebühren anerkannt werden - das sind 32,50 € So musst Du keine Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren bezahlen.

Glück auf - und später immer dran denken - pünktlich zahlen - kann sonst auch mal teurer werden.

ich würde an deiner stelle einen anwalt einschalten. Denn sowas würde ich mich nicht gefallen lassen
Gruß
Berny

Hallo,
soweit ich weis, ist es so, dass Sie dafür verantwortlich sind. Wenn Ihr Konto nicht gedeckt ist, oder gesperrt, dann ist das Ihr Verschulden und für Gebühren die dann entstehen müssen Sie bezahlen (auch wenn sie oft unverschämt hoch sind).
Zu den weiteren Sachen kann ich nicht wirklich verbindlich etwas sagen. Da Sie sich ja mit denen in Verbindung gesetzt haben, sollten die keine weiteren Kosten geltend machen können.
Allerdings müssen Sie Ihre Schreiben belegen können (z. B. durch Einschreiben), damit die Inkasso nicht sagen kann sie hat nichts bekommen.
Alle Gebühren bis hin zu Ihrer ersten Rückmeldung müssen Sie begleichen. Für den Rest würde ich es nochmals mit einem Schreiben (per Einschreiben!) versuchen und darauf hinweisen, dass Sie sonst einen Anwalt kontaktieren.
Wenn das nicht hilft, dann bezahlen oder wirklich an einen Anwalt wenden (vielleicht reicht hier ja schon ein Beratungstermin). Die Kosten können nämlich noch ganz schön steigen, wenn nichts geschieht!
Hoffe ich konnte etwas helfen
MfG

Die Inkassogebühren des externen Inkassodienstleisters sind sicherlich nicht durchsetzungsfähig !
Kannst Du Dich noch bei paypal einloggen ?
Was sagt der Kontostand ?

Hallo,

Inkassoagenturen haben nur ein Ziel, nämlich ordentlich abzukassieren. Ein Inkassobüro kann aber nur die gleichen Aktionen anwenden wie der Gläubiger. Der Gläubiger überträgt also Tätigkeiten, die er selbst auch erledigen kann, zur Arbeitserleichterung an ein Subunternehmen. Daher ist die Frage, wer die Kosten des Inkassobüro letztendlich bezahlen muss überhaupt nich geklärt. Eine gerichtliche Klärung ist dringend notwendig.