Auf den Anzeigenseiten der Tageszeitungen geben sich über Monate hinweg etliche Inserenten als Sammler aus. Eine Sammlerin sucht z.B. in einem einzigen Inserat Schmuck, Silber (Besteck, Münzen, Tabletts), Handtaschen, Pelze, Zinn, alte Bilder, Uhren. Außerdem zahlt sie Höchstpreise.
Für mich sind das astrein Gewerbetreibende. Wie ist das hinsichtlich UWG zu bewerten?