Internetkriminalität: Dürfen Anwälte auf eigene Rechnung dagegen vorgehen, ggf. wer macht das (seriös)?

Hi,
dürfen Anwälte bei einem fehlenden Impressum einer .de- bzw. .ch-Domain mit Mandantenauftrag auf eigene Rechnung dagegen vorgehen?
Realer Hintergrund:
a) Eine ehemalige private Domain Vorname-Nachname.de wird von einer dubiosen Fa. mit Sitz in Polen gekauft, um auf ihr, ohne Nennung des Privatnamens, aber auch ohne Impressum dubiose Gesundheitsprodukte zu verkaufen.
M. W. ist das Fehlen eines Impressums ein klarer Rechtsbruch.
b) Eine ehemalige private Domain Vorname-Nachname.ch wird von einer dubiosen Fa. in den USA gekauft, die alle ehemaligen Homepage-Inhalte aus einem Internet-Archiv heraus wieder eingestellt hat. Inkl. vieler selbstverfasster Texte der Privatperson inkl. Copyright-Vermerk und inkl. der damaligen Privatadresse.
Das müsste doch als Identitätsklau und Copyright-Verletzung zu werten sein?!

  1. Nun kann die dadurch in Verruf gebrachte Privatperson das finanzielle Prozesskostenrisiko nicht tragen.
    Gibt es Anwälte, die solche Prozesse auf Kundenwunsch auf eigene Rechnung durchführen, d. h. vom Mandanten keinerlei Honorar berechnen, dafür aber bei Gewinn auch alle Einnahmen behalten dürften?!
  2. Wie wären die Aussichten, das Recht durchzusetzen bei a) .de-Domain und Fa.-Sitz in Polen und b) .ch-Domain mit Fa.-Sitz in USA?

mfGruß Karl

Hi, ich wundere mich, dass ich auf die einfache Frage, ob Anwälte auf eigene Rechnung gegen Rechtsverstöße vorgehen dürfen, hier keiner Antwort…
Zum Domainmissbrauch von Vorname-Nachname.de durch jemand, der nicht selbst so heißt, fand ich jetzt ein aktuelles höchstrichterliches Urteil, dass dies verboten ist: https://www.basicthinking.de/blog/2016/09/16/domain-namen-recht/ .
Außerdem hat der Dieb ja auch die Impressumspflicht verletzt.
Sollte also rechtlich klar sein.
Oder ist es gegen eine Fa. in unserem EU-Nachbarland Polen doch nicht durchsetzbar?
mfg Karl

Nein.
Ein Anwalt braucht grundssätzlich einen Auftrag.
https://www.rak-berlin.de/das-recht/berufsrecht/haeufige_fragen.php#block_6

Nur in Ausnahmefällen darf es ein Erfolgshonorar geben:
https://www.liebert-roeth.de/de/kosten/anwaltliches-erfolgshonorar
Kann ich hier nicht erkennen.

Aber: ianal!