Hallo,
folgende Frage:
Ein Mensch ist schwerkrank- final diagnostiziert- und wird ausschließlich über Infusionen ernährt (inkl. Flüssigkeitszufuhr).
Die Krankheit beinhaltet immer stärkere Schmerzen, die mit immer mehr Schmerzmitteln behandelt werden, die den Patienten nur noch schlafen lässt- benommen ist.
Nun gibt es in jeder Patientenverfügung den Passus, dass man auf künstliche Ernährung verzichten kann.
Das ist ein gut verfolgbarer Wunsch, wenn der Mensch ganz normal essen und trinken kann.
Hier ist das nicht der Fall und nun die Frage:
Kann der Patient, der nur künstlich ernährt wird, auch diesen Passus „nehmen“?
zB mit dem Zusatz „wenn ich nur noch unter starken Schmerzmitteln stehe und keine Verbesserung mehr zu erwarten ist- möchte ich nach 3 Tage nicht mehr künstlich ernährt werden“.
Ist das machbar oder wäre sowas „aktive Sterbehilfe“?
lg kitty