Eine Person, die nicht im Haus wohnt, geht einfach in die Tiefgarage. Das Tor ist offen, kein Zaun oder ähnliches vorhanden.
Hi.
Nein, warum denn auch? Du schreibst nur von einer „Person“. Man kennt deren Motivation doch gar nicht.
Kann doch sein, es handelt sich um einen Besucher/Freund etc. eines Bewohners, welcher ihn beauftragt hat, z.B. etwas aus seinem abgeparkten Auto zu holen.
Was wäre denn dann mit einer Person, die das Haus betritt, um jemanden zu besuchen? Diese wohnt auch nicht im Objekt.
Allgemein ist ein Hausfriedensbruch nach §123 StGB definiert und somit eine Straftat. Die kann ich unter den von dir beschriebenen Umständen nicht sehen.
Die Person arbeitet wohnt im Nachbarhaus, das von der selben Verwaltung betreut wird. Die Person hatte keinen Auftrag im Haus was zu machen und wollte auch niemanden besuchen.
Ok. Aber der Hausfriedensbruch nach §… setzt, meines Wissens nach, auch einen Vorsatz voraus. Kannst du den ersehen und ggf. belegen? Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das der Straftatbestand hier einfach so erfüllt ist.
Wenn der Typ dein Nachbar ist, frag ihn doch einfach mal, was er da wollte.
Es ist do, der Typ ist Hausmeister im Nachbarhaus. Er hat hier auch schon mal zu tun, (ganz selten, alle 1/4 Jahr mal) weil unser Hausmeister nicht im Haus wohnt. Wenn was schnell gehen muss, dann kommt der von nebenan auch mal. Oder beide Hausmeister räumen zusammen den Keller leer. (Sperrmüll)
Es sind 2 Wohnblocks, von einer Hausverwaltung. Also nich ganz fremd.
Das Garagentor ist anscheinend mal wieder kaputt. Da hat der Typ halt reingeschaut. Ist das schon HFB?
Ich dachte immer, du bist in deinem Block der Hausmeister? Na, egal. Vielleicht war das ja mal einer von den wenigen Aufträgen, die er erhalten hat. Zumal du sagst, dass das Tor defekt ist.
Nein, nochmal Hausfriedensbruch ist das sicher nicht.
Naja, eigentlich war ich der, der im Nachbar Haus war, weil mich interessiert hat, wie der vom Nachbarhaus putzt und wie ordentlich es da so ist.
Jetzt hat mich die Frau (die mich erwischt hat) mit dem Handy gefilmt.
Ich habe bei der Polizei angerufen, wann die Anzeigen entgegen nehmen. Ich wollte mich selbst anzeigen, wegen HFB und die Frau, weil Sie mich gegen meinen Willen gefilmt hat.
Der Polizist hat sich totgelacht und mich gefragt, ob ich ihn verarschen will. Er meinte, die Frau darf ein Foto mache, als Beweis, falls ich ein Dieb wäre.
Kann ich die Frau irgendwie anzeigen, dass die den Film löschen muss?
Und das mit recht. Sag mal, kennst du noch „Lindenstrasse“, mit der leider verstorbenen Else Kling?
Das Ganze erinnert mich ein wenig daran. Lass es im Sande verlaufen und gut ist.
lass gut sein !
Meine Güte, wer keine Probleme hat, schafft sich welche.
Bleib doch mal locker. Du kannst doch auch erstmal mit der Nachbarin reden!
Selbstanzeige wegen Hausfriedensbruch!
Gruß