Ist einfache handwerkliche Tätigkeit genehmigungspflichtig?

Ist eine einfache handwerkliche Tätigkeit genehmigungspflichtig, die man (als nicht-Tischler) selber ausführt und die man auch durch einen Tischler vornehmen lassen könnte? Es handelt sich um 10 Bohrlöcher, die in ein DIN A4 großes Sperrholzbrett aus dem Baumarkt gebohrt werden müssen, und dessen 4 Ecken an der Schleifscheibe gerundet werden müssen. Alle anderen Komponenten für das Endprodukt werden als Fertigware beschafft.

verschoben Qualitäts- und Umweltmanagement zu allgemeine Rechtsfragen
MOD: Pierre

Hi.

Was soll denn da genehmigt werden müssen? Du kannst privat so viele Löcher bohren wie du willst. (Wenn du dir das zutraust)
Letztlich kann jeder im Baumarkt eine Bohrmaschine kaufen, ohne irgendwelche Befähigungsnachweise vorlegen zu müssen.

Der 1. April ist doch schon vorbei !!! :smile:

sorry, es hätte heißen müssen:
„Alle anderen Komponenten für das GEWERBLICH VERKAUFTE Endprodukt werden als Fertigware beschafft“

Ich weiß zwar nicht, was du da bauen willst und ob das Produkt ggf. irgendwelche Normen, oder sonstiges erfüllen muss, aber auch hier brauchst du keine Genehmigung um Löcher zu bohren.

Na ja, es gibt bei bei Tischlereiprodukten den MEISTERZWANG, auch aus Sicherheitsgründen. Früher hatte ich mir diese Teile in einer Fabrik fertigen lassen, aber es kamen so oft Änderungen vor, das ich dann oft nur noch am Zudübeln und Neubohren war.

Das käme schon sehr darauf an, was DU herstellst, umbaust, aufbaust oder so.

Sag doch mal was dazu, was machst Du. Du kaufst Dinge ein und baust daraus etwas zusammen und verkaufst es ?

Ich wundere mich über deine Frage. Es klingt völlig abwegig bei der kleinen handwerklichen Arbeit irgendwie auf den Meisterzwang eines Tischlerbetriebs zu gelangen.
Viel näher läge doch die Frage ob Du das „Ding“ aus handelsüblichen Teile zu einem neuen Ganzen zusammenbauen und vertreiben darfst. Wenn schon, steckte doch dort der Kern des möglichen rechtlichen Problems drin.
Oder auch nicht.

Sag mal was zum Produkt.

MfG
duck313

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Ja, natürlich. Du solltest, wie bereits gesagt, mal schreiben um was es eigentlich geht. Den Hinweis auf die Meisterpflicht im Zusammenhang mit wenigen zu bohrenden Löchern (wenn sie nicht gerade äußerst sicherheitsrelevant sind) halte ich auch für absurd.

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Wenn du das gewerblich vertrieben willst, ist nicht der (hier komplett unsinnige) Meisterzwang, sondern die Sicherheit des Produkts dein Problem. Das Ding muss ein CE-Zeichen haben. Wie bekommst du das? Woher bekommst du überhaupt die Information, welche gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind? Und was ist mit einer Produkthaftpflichtversicherung?

eine Produkthaftpflichtversicherung habe ich seit 20 Jahren.
Es sind halt rein formale Vorschriften, die man kennen sollte, auch wenn man meint, es sei absurd.
Das CE Zeichen erhält man nicht, sondern man erklärt es selber, dass man ein sicheres Eu-Richtlinien konformes Produkt hat, ungeprüft.

Ich hatte ein Patent A erhalten und bin Erfinder eines viel umfangreicheren europäischen Patents B, dass ich aber selber weder angemeldet , noch geschrieben, noch als Schrift gekannt hatte, bis es einen Rechtsstreit (Streitwert 300 000€) vor 15 Jahren zwischen zwei Herstellern gab.
Ich wurde damals als Zeuge vor Patentgericht geladen und es wurde vom Patentgericht festgestellt, dass das Europ. Patent hinfällig ist, weil ich das ganze schon 2 Jahre vor der Patentanmeldung B der einen Firma, und zwar als erster überhaupt, fertig hatte und hier vor Ort solche Gerätschaften öffentlich anbot. Das Patent B war also nix neues, nur der öffentlich zugängliche Stand der Technik, und dann ist das ein zu löschendes Patent. Da sich die Streithähne aber „verglichen“ haben, existierte das Patent weiter, es endet nächsten Monat, dann ist die Patent-Höchstdauer von 20 Jahren um.

Das nennt man dann ‚grob fahrlässig‘. Selbstverständlich hat man Unterlagen in der Schublade, in denen zu finden ist, welche Vorschriften gelten und warum man glaubt, dass sie eingehalten werden. Die Haftpflicht denkt nämlich im Schadensfall erstmal nicht an ‚bezahlen‘ sondern an ‚warum wir‘.

Aber muss natürlich jeder selber wissen.

Die Geschichte mit dem Patent ist unverständlich und trägt natürlich auch nichts zur Sache bei. Lässt aber was über das ‚wissen‘ vermuten.

„Sag doch mal was dazu, was machst Du. Du kaufst Dinge ein und baust daraus etwas zusammen und verkaufst es?“
Ja, genau so ist es, etwa 20 Komponenten;
Ich will das hier nicht sagen was, sonst wäre das Werbung.