Ist es nachteilig wenn man bei einem anhörungsbogen einen kleineren verstoß zugibt ?

hallo,

angnommen einer person wird durch polizisten vorgeworfen eine bestimmte geschwindigkeit gefahren zu sein ( z.b auf der landstrasse statt 80 kmh, 140 kmh. durch nachfahren ).

die person weiss aber das die angegebene geschwindigkeit viel zu hoch ist ( wohl wegen dem toleranzabzug der noch kommt ). zwar fuhr der fahrer schneller als erlaubt, aber es waren maximal 100 kmh und nicht die vorgeworfenen 140.

wenn der Autofahrer nun im anhörungsbogen schreibt das er den verstoß zugibt, aber die geschwindigkeit maximal 100 kmh betragen hat, würde das etwas nützen ? oder kommt das im prinzip einem geständis gleich ? also es soll heißen die Person gibt an maximal 30 kmh zu schnell gefahren zu sein, nicht mehr.

oder nimmt die behörde die aussage an und stellt den bussgeldbescheid auf diese geschwindigkeit aus ?

der fahrer möchte nicht der willkür der polizisten ausgeliefert sein.

jemand erfahrungen oder meinungen ?

Schon wieder? Nachdem der Fragesteller ja gerade erst ein Gerichtsverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit hatte und der Führerschein auch schon mehrmals weg war …

Hoffen wir mal daß ein notorischer Raser mal das bekommt was ihm gebührt.

Hi.

Aber klar machen die das. Schließlich ziehen die sich auch die Hose mit der Kneifzange an.

Welche Willkür meinst du?

Moin,

man erhält ein Vorwurf. Den lässt man unkommentiert, bestreitet ihn, oder akzeptiert ihn.

Mit der Aussage, es seien maximal 110km/h gewesen, bestreitet man die Höhe der Geschwindigkeit, gibt aber den Rest zu. Eventuell gibt man somit sogar zu, gewusst zu haben, dass man zu schnell fuhr.
Ganz böses sich-selbst-ins-Schienbein-Schießen!

Es wird doch wohl sowieso auf eine Verhandlung heraus laufen. Also sollte man vom Recht gebrauch machen, keine Angaben zur Sache zu machen.
Das wird dann auch den eigenen Anwalt erfreuen.