Bislang war es eine Telefonauskunft. Wir wissen nichts.
Man kann kündigen und umziehen, dann bekommt man am neuen Wohnort aber auch die zweite Leitung und man hat kein Sonderkündigungsrecht ausgeübt. Diese Option scheint die wahrscheinlichste zu sein, wenn die Telefonauskunft richtig war.
Wenn man mit TKG §46 Begründung „sonderkündigt“, zahlt man nur drei Monate (und ein paar Tage) die Grundgebühr, ohne dafür eine Leistung zu bekommen, aber es gibt keinen Umzug.
Das ist dem gesetzlich gewollten Interessensausgleich zu schulden.
Und dann darf der Anbieter natürlich immer auch zu Gunsten des Kunden abweichen, indem er z.B. ohne Vorliegen eines Sonderkündigungsgrundes sagt: OK, der Vertrag endet erst in 9 Monaten. Du zahlst jetzt noch drei Monate lang deine 29,99€, dazu eine Bearbeitungsgebühr von 40€ und wir lassen dich trotzdem aus dem Vertrag.
Und dann gibt es noch Anbieter, die in den AGB Regeln zum Umzug festschreiben, die deutlich den Kunden benachteiligen. Die stehen ganz ausführlich, ganz vorne unter „Umzug“. Ganz hinten steht dann „Der Kunde hat unabhängig von den vorherigen Regelungen (von all dem wirkunsglosen Müll, den wir zuvor zur Einschüchterung des Kunden als Argumentationshilfe für unsere Hotline in die AGB geschrieben haben) die Rechte aus §46 Abs.8 TKG.“
Aber es geht hier ja um Vodafone, nicht um 00 & 00