Ist so eine Gebühr rechtens?

es gibt Fristen.
du kannst nicht (fristlos) kündigen, wann und aus welchen gründen du gerade willst.
Egal wie und warum, es sind offenbar 4 Monate, vielleicht sind erst 20 von 24 Monaten rum.

Das ist jedoch das einzige, was für mich Sinn macht, wenn der Vertrag noch 4 Monate gezahlt wird und die Umzugsgebühr anfällt.

grüße
lipi

Doch, bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin.
Aber er kann nicht umziehen und mit dem Sonderkündigungsrecht „Umzug nicht möglich“ gekündigt werden.

Zudem verzichtet Vodafone nur dann auf die Einrede, dass selbstverständlich zwei Internetzugänge in einer Wohnung technisch und rechtlich möglich sind, wenn der Freund, zu dem man zieht, bereits Vodafone Kunde ist.
Ist der ein 1&1-Kunde, dann wird der Anschluss dort geschaltet, basta (sofern technisch möglich).

Ja, eben, so habe ich das verstanden, dass der Vertrag seit 20 Monaten läuft und sie erst dann zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen kann. Aber warum soll die Umzugsgebühr anfallen? Es geht doch Vodafone nichts an, was ich nach der Vertragslaufzeit bei ihnen mache.

Sie hat ja auch nicht zu sofort gekündigt, ging nicht, deswegen zahlt sie noch 4 Monate, oder?

Sie zieht aber VOR Ende der Vertragslaufzeit um!

Auch das habe ich verstanden. Und es ist nicht möglich, dass ich 4 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit umziehe, zähneknirschend noch 4 Monate bezahle und Vodafone nichts liefern muss für das Geld?

hi,

weil eben nach 20 Monaten umgezogen wird.
Das ist nicht nach dem Vertrag, das ist vor Vertragsende.

Oder meinst du, soll der Anschluss eben beim fremden Mieter bleiben?

grüße
lipi

1 Like

Ich meinte eher:

Das ist nicht vorgesehen.
Daher „vergessen“ Mieter auch mal, den Umzug zu melden.
Dann bleibt die Leitung geschaltet - wenn es Leitungsmangel im Haus gibt, bedeutet das, dass der Nachmieter bis zum Laufzeitende des Vorvertrages keinen Anschluss bekommen kann. Das ist ein Mietmangel, der zur Mietminderung berechtigt. Diesen Schaden lässt sich der Vermieter dann vom Vormieter bezahlen, da er vertragswidrig technische Bestandteile der Wohnung nach Mietende blockiert hat.

Man könnte den Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen, aber als Anbieter aus Kulanz nicht auf den Umzug bestehen, sondern den Anschluss zum Tag des Auszugs abzuschalten und dem Netzbetriber die Leitung freizumelden, ohne den Anschluss irgendwo anders neu zu schalten.

So hatte ich mir das vorgestellt, deswegen schrieb ich ja auch, dass Vodafone nicht liefern müsste. Machen sie so etwas nicht? Ich hatte noch nicht das (zweifelhafte) Vergnügen …

hi,

ja schön und gut.

da liegt der Hase im Pfeffer.

Telekom hat das damals auch nicht gemacht, war aber billiger mit einer Sperre des Anschlusses für paar €.
Das ‚nichtliefern‘ könnte aber intern schlicht Kosten verursachen, wenn die Leitung selbst aber freigegeben werden soll/muss.

grüße
lipi

Folgendes in der Annahme, dass deutsches Recht Anwendung findet …

Rechtlich ist das absolut ok. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht, wenn Haushalte zusammengeführt werden. Für den Aufwand der Abschaltung kann der Anbieter eine Gebühr erheben (IIRC bis zu 60 EUR) und eine Kündigungsfrist bis drei Monate geltend machen.
Dass Letzteres anfällt, hast Du selbst verursacht. Warum hast Du nicht eher gekündigt?

Das ist falsch.
So ein Recht mag in den AGB eines (kulanten) Anbieters verbrieft sein, nicht aber in einem Gesetz.

Auch falsch.
Es gibt eine gesetzlich begrenzte Gebühr für die Kosten, wenn der Vertrag am neuen Standort mit alten Leistungen und Kosten, aber alter Laufzeit geschaltet wird.
Und es gibt die Sonderkündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.

Und das ist nun Vorwurf, deshalb benutze ich einmal etwas härtere Sprache:
Quatsch!

Die Frist (drei Monate zum Monatsende) beginnt erst, wenn der Umzug vollzogen wurde.

Zu Verlangen, den Einzug beim Freund mehrere Monate vorzuverlegen, um sich Anschlussgebühren zu sparen, empfinde ich als frech.

Eine andere Erklärung wäre, dass du die Festlegung des Fristbeginns gar nicht kennst.
Oder, dass du es befürwortest, den Anbieter zu betrügen.

Nunja. Man hätte einfach kündigen können und die fällige Nicht-mehr-Nutzen-Gebühr zahlen. Am alten Ort, ohne Umzug. Denn die Umzugskosten entstehen ja dadurch, dass da was umgeschaltet werden muss. Und es ist ja Quatsch, den Anschluss umzuschalten, wenn gar keine Leistung abgenommen werden soll.

Hier aber wurde wohl umgezogen UND gekündigt. Da sehe ich den Lieferanten durchaus im Recht, wenn er beide Gebühren verlangt.

Bislang war es eine Telefonauskunft. Wir wissen nichts.
Man kann kündigen und umziehen, dann bekommt man am neuen Wohnort aber auch die zweite Leitung und man hat kein Sonderkündigungsrecht ausgeübt. Diese Option scheint die wahrscheinlichste zu sein, wenn die Telefonauskunft richtig war.

Wenn man mit TKG §46 Begründung „sonderkündigt“, zahlt man nur drei Monate (und ein paar Tage) die Grundgebühr, ohne dafür eine Leistung zu bekommen, aber es gibt keinen Umzug.
Das ist dem gesetzlich gewollten Interessensausgleich zu schulden.

Und dann darf der Anbieter natürlich immer auch zu Gunsten des Kunden abweichen, indem er z.B. ohne Vorliegen eines Sonderkündigungsgrundes sagt: OK, der Vertrag endet erst in 9 Monaten. Du zahlst jetzt noch drei Monate lang deine 29,99€, dazu eine Bearbeitungsgebühr von 40€ und wir lassen dich trotzdem aus dem Vertrag.

Und dann gibt es noch Anbieter, die in den AGB Regeln zum Umzug festschreiben, die deutlich den Kunden benachteiligen. Die stehen ganz ausführlich, ganz vorne unter „Umzug“. Ganz hinten steht dann „Der Kunde hat unabhängig von den vorherigen Regelungen (von all dem wirkunsglosen Müll, den wir zuvor zur Einschüchterung des Kunden als Argumentationshilfe für unsere Hotline in die AGB geschrieben haben) die Rechte aus §46 Abs.8 TKG.“
Aber es geht hier ja um Vodafone, nicht um 00 & 00