Hallo,
ohne präzise/vollständige Informationen ist das immer eine „Nebelstocherei“, aber da ich Rätselfreund bin …
mein neuer Sportkurs findet ca. 30km von der Schule entfernt
statt.
Kann Sinn machen: Ist es vielleicht ein Segelkurs? Dann kann der nicht in der Sporthalle stattfinden.
Die Schule sorgt nicht für den Transport der Schüler.
Warum sollte sie?
Der Lehrer sagt, die Anfahrt findet auf eigene Verantworutng
statt.
So wie der sonstige Marsch zur Schule auch. Das betrifft allerdings nicht den Versicherungsschutz.
Ist das erlaubt?
Was? Ja - äh - Nein. Ohne Infos keine belastbare Aussage.
Eine fahrt (hin und züruck) kostet ca. 10€, bei ca. 10
Terminen = 100€.
Dann auch nur ca. 100€
Muss die Schule wenigstens diesen Betrag zurückerstatten?
Nein, warum?
Dazu kommt das der Lehrer einen Termin auf Samstag und einen
auf Sonntag gelegt hat. Der Sonntags Temin nimmt mit An- und
Abfahrt 8 Std. in Anspruch.
Ist dies erlaubt?
Ja - äh - Nein. In NRW bspw.: SchulG §8 „Unterrichtszeit, Unterrichtsorganisation - Abs 1 Der Unterricht wird als Vollzeitunterricht in der Regel an wöchentlich
fünf Tagen erteilt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz im
Einvernehmen mit dem Schulträger“ (Herv. durch mich).
(Da in NRW noch Ferien sind, trifft dies auf Dich wohl nicht zu, ist aber in anderen Bundesländern ebenso geregelt)
Beste Grüße
Michael