Hallo!
Im Englischen taucht im Zusammenhang mit Jugendschutz immer der obige Begriff auf - verletzlich, verwundbar. Wie lautet der entsprechende Begriff im deutschen Jugendschutz? Spricht man auch von „Verletzlichkeit“, wenn man ausdrücken will, dass Kinder und Jugendliche besonderen Schutzes bedürfen, weil sie in mancher Hinsicht „wehrlos“ sind?
Gruß,
Eva
Hi!
Ich glaube ich habe öfter den Begriff „schutzbedürftig“ in diesem Zusammenhang gehört.
Die Gebräuchlichkeit dieses Begriffs in diesem Zusammenhang lässt sich sicher googeln.
Gruß, Diva
Ich kenne im deutschen Jugendschutz-Recht nur den Begriff der besonderen „Schutzbedürftigkeit“.
Beatrix
Ich finde „schutzbedürftig“ bzw. „besonders schutzbedürftig“ passend.
Vulnerable kann je nach Kontext auch mit „gefährdet“ übersetzt werden, was ebenfalls ein Wort ist, dass man in Kommentaren zu Jugendgesetzen immer wieder liest.
Grüße
Siboniwe
Danke euch allen! Ich hatte ebenfalls an „schutzbedürftig“ gedacht, aber man weiß ja nie …
Gruß,
Eva