Jungs, schwärmen, verliebt sein

DU hast nicht verstanden, was DIR gepostet wurde.

Dann erklär es mir doch in leicht verständlichen Worten.

Toi schreibt doch klar und deutlich:

Ich glaub, das wird ihm jetzt echt zu kompliziert, weil er nun denkt ICH hätte ihm was sagen wollen…

Tilli

Hi,

aber klar doch. Und wenn sie sich entsprechenden Foren anschließt haben wir in ein bis zwei Jahren einen männermordenden Vamp vor uns:wink:

Belustigte Grüße,

Ralf

Toi schreibt doch klar und deutlich: wenn jemand etwas dagegen
vorzuwenden hat. Wenn also ein Erziehungsberechtigter
einwendet, das die 16jährige noch nicht die nötige geistige
Reife hat, dann…

Und das war die Aussage von Nemo?

Weißte, wennste, hättste, könnste, vielleicht einfach mal sagen ich hab mich geirrt und nicht nach irgendwelchen Ausnahmen suchen um sich zu rechtfertigen.

Das Gesetz ist für den Normalo da wirklich sehr,sehr deutlich. Was willst du nun damit erreichen einer 15 jährigen einzureden sie dürfte nicht mit einem 18 jährigen ins Bett?

Life is esay, der Plem

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Toi schreibt doch klar und deutlich: wenn jemand etwas dagegen
vorzuwenden hat. Wenn also ein Erziehungsberechtigter
einwendet, das die 16jährige noch nicht die nötige geistige
Reife hat, dann…

…dann finde ich davon nichts im gesetz.
http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
wo steht denn deine (oder seine) version?

Toi schreibt doch klar und deutlich: wenn jemand etwas dagegen
vorzuwenden hat. Wenn also ein Erziehungsberechtigter
einwendet, das die 16jährige noch nicht die nötige geistige
Reife hat, dann…

Und das war die Aussage von Nemo?

Hast Du gelesen, was ich schrieb? Steht da irgendwas von Nemo oder habe ich mich auf die Aussage von To-I bezogen?

Weißte, wennste, hättste, könnste, vielleicht einfach mal
sagen ich hab mich geirrt und nicht nach irgendwelchen
Ausnahmen suchen um sich zu rechtfertigen.

Bitte?

Das Gesetz ist für den Normalo da wirklich sehr,sehr deutlich.
Was willst du nun damit erreichen einer 15 jährigen einzureden
sie dürfte nicht mit einem 18 jährigen ins Bett?

Bitte verlinke mir doch die Stelle, an der ich das schrieb.

DU hattest gefragt wo es denn stünde, das man…

Ich habe Dir lediglich die von Dir gewünschte Stelle genannt, nicht mehr und nicht weniger.

Gruß
Tina

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Dennoch ist aber so, Zitat:

Hat ein Heranwachsender (18 bis 20 Jahre) sexuellen Kontakt zu 14- oder 15-Jährigen, dann ist das nur dann verboten, wenn der Heranwachsende eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt oder für den Sex bezahlt.
Für Erwachsene über 21 Jahren gilt eine strengere Reglung. Diese können bestraft werden, wenn sie mit 14- oder 15-Jährigen sexuell verkehren, und zwar dann, wenn ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen, zum Beispiel die Eltern, einen Strafantrag stellen. In diesem Fall müssen die Richter in einer Verhandlung feststellen, ob der Angeklagte die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Es muss also im Einzelfall geklärt werden, ob der Jugendliche die nötige Reife hatte, um selbst entscheiden zu können, ob er mit dem Heranwachsenden Sex haben möchte.

http://www.jupo-bayern.de/brisant/liebe-sex/schutzal…

Mir geht es nicht darum, hier irgendjemanden etwas vorzuschreiben oder nicht, ich habe mich aus dieser Diskussion bewusst herausgehalten.

Hier geht es allein darum, den angeforderten Beleg zu liefern.

Natürlich sind das Ausnahmen, dennoch ist es so, das unter bestimmten Voraussetzungen eine Strafbarkeit besteht. Ob dem so ist oder nicht, wäre im Zweifelsfall eine Entscheidung des angerufenen Gerichts.

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Und wo steht in deinem Zitat „wenn jemand etwas vorzuwenden hat“, wo steht das im Gesetz das der junge Mann sich dann strafbar machen würde?

Tschau, der Plem

PS: Wette gilt noch!!

Lass es, der ist weder auf eine sachliche Auseinandersetzung noch an respektvollem Umgang interessiert.

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auf eine = an einer

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Und wo steht in deinem Zitat „wenn jemand etwas vorzuwenden
hat“, wo steht das im Gesetz das der junge Mann sich dann
strafbar machen würde?

Wie bereits geschrieben habe, wenn die Eltern einwenden würden, daß sie die nötige geistige Reife nicht haben und ein Gericht dies auch so feststellen würde.

Aber Dir geht es ja wieder mal nicht um Sachlichkeit sondern um Dein ganz spezielles: Ich will! Ich will! Ich will!

Wie schon Dein Post etwas weiter unten zeigt, in dem Du mir Sachen unterstellst, die ich nirgendwo geschrieben habe und die allein Deiner blühenden Fantasie entspringen.

Tschau, der Plem

PS: Wette gilt noch!!

Die hast Du schon verloren, nur leider bist Du nicht in der Lage das zu begreifen.

Versuche doch bitte ein einziges Mal sachlich zu bleiben und hör endlich auf irgendwelche ollen Kamellen auszugraben, um die es in diesem Strang gar nicht geht. Du bist doch soooo intelligent und christlich, da wird Dir das doch wohl gelingen.

Und wo steht in deinem Zitat „wenn jemand etwas vorzuwenden
hat“, wo steht das im Gesetz das der junge Mann sich dann
strafbar machen würde?

Plem, sie wollte etwas anderes sagen.
Unterscheidest Du überhaupt nicht zwischen uns?
Jemand anderes hat Deinen Widerspruch inhaltlich herausgefordert. Nicht Tina.

Tilli (nicht Tina)

Wie bereits geschrieben habe, wenn die Eltern einwenden
würden, daß sie die nötige geistige Reife nicht haben und ein
Gericht dies auch so feststellen würde.

nun also die zweite erweiterung, nur damit du recht hast? kommt als nächstes noch der einwand, dass es auch dann verboten wäre, wenn er sie absichtlich mit aids infizieren wollte? oder wenn er sie dazu ins pornokino einschleusen würde? oder wenn er seinen opa dazu mitbrächte? oder…

was du hier betreibst ist schlicht unsinn. NIRGENDWO im sachverhalt lässt sich ablesen, dass irgendeine voraussetzung gegeben sein könnte, die auf anderes schließen ließe. und deshalb gibt es da nur eine aussage: er darf mit ihr. jetzt und nächstes jahr auch auch noch.

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Wie bereits geschrieben habe, wenn die Eltern einwenden
würden, daß sie die nötige geistige Reife nicht haben und ein
Gericht dies auch so feststellen würde.

nun also die zweite erweiterung, nur damit du recht hast?

Nö, eine Zusammenfassung beider Posts. Lass mich raten Loderunner und/oder Testare oder der abgemeldete Caprifischer?

kommt als nächstes noch der einwand, dass es auch dann
verboten wäre, wenn er sie absichtlich mit aids infizieren
wollte? oder wenn er sie dazu ins pornokino einschleusen
würde? oder wenn er seinen opa dazu mitbrächte? oder…

Nö, lies halt die Links, dort steht es genau beschrieben.

was du hier betreibst ist schlicht unsinn. NIRGENDWO im
sachverhalt lässt sich ablesen, dass irgendeine voraussetzung
gegeben sein könnte, die auf anderes schließen ließe.

Du hast aber schon mitgelesen und begriffen? Es ging hier alleine um To-i´s Aussage, nicht mehr und nicht weniger. Mit dem UP hat das nur noch entfernt zu tun oder ist der im UP beschriebene Freund 18?

und

deshalb gibt es da nur eine aussage: er darf mit ihr. jetzt
und nächstes jahr auch auch noch.

Das käme eben darauf an. Wenn ihr die Eltern den Umgang verbieten, dann darf sie ihn nicht sehen.

Unterscheidest Du überhaupt nicht zwischen uns?

Von vier Zeilen spricht eine von einer Wette, ich wüßte nicht dir jemals ein Wette angeboten zu haben.

Vier Zeilen verstehen ist schon viel, der Plem

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Das käme eben darauf an. Wenn ihr die Eltern den Umgang
verbieten, dann darf sie ihn nicht sehen.

er sie aber eben schon.
denk mal drüber nach.

und bis dahin blätter mal ein wenig im gesetz. vor allem bezüglich der eine 18, der andere 16 und eltern erklären die unreife und so. kleiner tip: http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
dann such mal schön. wir sehen uns dann vielleicht im anderen jahrhundert wieder, da wirst du vielleicht im gesetz was derartiges finden.

oder, um es abzukürzen: das war vor urzeiten mal so und ist schon lange geändert! deine quellen sind völlig veraltet!

Braucht Plemtau jetzt noch eine Sockenpoppe? Mitglied seit 28/04/14, ich lach mich weg.

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Braucht Plemtau jetzt noch eine Sockenpoppe? Mitglied seit
28/04/14, ich lach mich weg.

Du mußt aber zugeben, dass er bei der Sache bleibt. Das sollten wir anerkennen.

Tilli

P.S. Insofern kanns nicht der Plem sein.

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Braucht Plemtau jetzt noch eine Sockenpoppe? Mitglied seit
28/04/14, ich lach mich weg.

Da würde ich jetzt mal drüber nachdenken.

Peinlich wie so oft, der Plem

P.S. Insofern kanns nicht der Plem sein.

Stimmt, leider hast du nichts außer Beleidigungen beizutragen und das obwohl du noch nicht mal vier Zeilen sinnentnehment lesen kannst.

Beeindruckend, der Plem

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Du mußt aber zugeben, dass er bei der Sache bleibt. Das
sollten wir anerkennen.

Du mußt aber zugeben das du noch gar nichts zur Sache gesagt hast!

Der Plem

P.S. Insofern muß es ahnzasnich sein.

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