Hallo !
Nein und ja !
Es ist grundsätzlich Eure Sache,denn das Stück Kanal vom Haus bis zur Grundstücksgrenze ist privat,treten hier Fehler auf,müsst ihr es auf Eure Kosten beheben lassen. Nach dem Übergabeschacht an der Grenze ist es Sache der Gemeinde/Abwasserzweckverband.
Wenn Anschluß neu ist(2 Jahre) dann wurde die Dichtigkeitsprüfung mit Abnahme nach Errichtung und vor Verfüllung des Grabens gemacht.
Darüber sollte es auch ein Protokoll geben.
Schäden sind dann in der nächsten Zeit nicht zu erwarten.
Bei Altanlagen ist eine neue Dichtheitsprüfung und ggf. Nachbesserung/Neuverlegung erforderlich.
MfG
duck313