Kann Bank Fehlbuchung zurückfordern

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe Mitte Juni ein Konto bei der Berliner Sparkasse eröffnet, damals gab es das Angebot, dass man wenn man ein Abschlusszeugnis hat, das besser als 3,0 ist, 50€ „Büffelbonus“ erhält.
Ich hatte eine megameßig verpeilte Bankberaterin, die hat mir 3x50€ überwiesen und eins storniert. Dann habe ich (es waren Sommerferien und ich konnte etwas Geld gut gebrauchen) die 100€ die noch drauf waren abgebucht.
In den Ferien hatte sie mich dann im Urlaub angerufen und gemeint, da sein ein Fehler passiert und ich hätte zu viel Geld bekommen, ob ich es schon bemerkt hätte. Ich verneinte und sie meinte sie würde sich dann wieder melden.
Jetzt, Mitte November habe ich einen Anruf von der Sparkassenfrau auf meiner Mailbox, dass da ein Fehler passiert ist und sie das zurückbuchen will.
Meine Frage ist jetzt, ob sie das, wenn es um so einen geringen Betrag geht noch nach solanger Zeit zurückbuchen darf oder ob das nicht einfach ein Fehler der Bank ist, ich mein ich habe ja auch nur 6 Wochen Zeit um ein Lastschriftverfahren rückgängig zu machen.

Ja sie kann „leider“

Hallo,

wie die Situation rechtlich einzustufen ist, kann ich leider nicht beantworten.

Ich meine aber, dass es eine selbstverständliche Sache von Anstand und Moral ist, nicht den Fehler der einem anderen Menschen passiert ist, einzunutzen, auch wenn es schon eine Weile her ist. Die 50 EUR sollten Sie nicht in den Ruin treiben und Sie können weiter aufrecht in den Spiegel schauen.

mfg

d

Grundsätzlich ist es nicht sein Geld und gehört dir ja auch nicht. Also zurück geben wäre moralisch die beste Variante. Andere Idee: gab es zwischenzeitlich einen Rechnungsabschluss. 30.6. Oder 30.9. Sollte dann vergangen sein, dann wurde ich mal Rechtsberatung in Anspruch nehmen.