Hallo,
mal angenommen jemand ist Polizist und lernt jemanden kennen.
Es entwickelt sich eine Freundschaft und der Polizist ist einfach „nur mal so neugierig“ und will wissen, ob der Mensch irgendwann mal „auffällig geworden ist“. Kann er dann eine Personenanfrage starten und dann erfahren, ob und welche Straftaten derjenige gemacht hat? Oder ist sowas ein größerer Vorgang der gerechtfertigt sein muß?
Würde mich mal interessieren
Vielen Dank
Gruß
Taki