Moin,
angenommen eine Sache ist bereits defekt, sagen wir mal die Frontscheibe eines Mietwagens hat bereits mehrere (dokumentierte) Steinschlagschäden an der Oberfläche. Nun erleidet die Scheibe während der Fahrt durch den Mieter einen weiteren Steinschlagschäden es bildet sich sogar ein kleiner Riss.
Hätte der Vermieter nun Ersatzansprüche an den Mieter? Wie gesagt, die Scheibe war ja eigentlich schon kaputt.
Danke u VG
J~