Kann man eine defekte Sache rechtlich noch 'kaputter' machen?

Moin,
angenommen eine Sache ist bereits defekt, sagen wir mal die Frontscheibe eines Mietwagens hat bereits mehrere (dokumentierte) Steinschlagschäden an der Oberfläche. Nun erleidet die Scheibe während der Fahrt durch den Mieter einen weiteren Steinschlagschäden es bildet sich sogar ein kleiner Riss.
Hätte der Vermieter nun Ersatzansprüche an den Mieter? Wie gesagt, die Scheibe war ja eigentlich schon kaputt.

Danke u VG
J~

Kann man schon.
Da kommt dann der Zeitwert ins Spiel, also man muss dem Fahrzeughalter den „Mehrwert“ einen neuen Scheibe vorhalten und den Zeitwert abziehen.
So ganz allgemein, wie bei jedem Schadenersatz.

Allerdings können kleines Steinschlagschäden etwas anderes sein als ein neuer Riss. Der Riss kann die Festigkeit der Scheibe stark beeinflussen, die kleinen Schlagschäden noch nicht.
Die kann und darf man ja auch je nach Lage noch reparieren.

Der Wagen war doch fahrbereit und verkehrstauglich. Wenn nicht hätte man ihn weder vermieten noch anmieten dürfen. Nun hat er einen zusätzlichen Riss und muss deswegen eine neue Scheibe bekommen.

MfG
duck313

Und krack!
Wärste damit nur gleich mal zu Carglass gegangen. So wie mein Kunde hier…

Ja, wenn der Mieter sich knausrigerweise darauf eingelassen hätte, das Fahrzeug ohne entsprechende Versicherung zu mieten.

Gruß,

Kannitverstan

Es gibt je nach Versicherung auch noch Konkurrenz. Die (zumindest hier) besser und billiger und auch noch freundlicher ist und sogar einen kostenlosen Leihwagen stellt. Carglass macht natürlich mehr Werbung als United Autoglas…