Ja, top. Ist die „nur“ eigenhändig unterschrieben oder ist die Unterschrift auch vom Notar, Pastor oder Dorfpolizisten beglaubigt?
Wir waren bei Kreisverwaltung da wurde es beglaubigt,
Sehr gut. Damit besteht ja hinsichtlich der Echtheit der Unterschrift keinerlei Zweifel. Ich würde es mit der Vollmacht mal beim Kreditinstitut probieren. Du kannst ja sicherheitshalber einen Ausdruck dieses Urteils mitnehmen:
LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015 - 10 S 110/14 - openJur
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Super, vielen dank
Ich würde dir raten, damit zu der bisherigen Bank zu gehen, welche euch schon kennt, und euer Anliegen zu erläutern.
Da hat @C_Punkt recht,
eigentlich müsste diese Vollmacht laut Gerichtsurteilen bei der Bank anerkannt werden.
Alles Gute!
Sorry, die brachte ich ins Spiel
Ganz oben steht übrigens schon „beglaubigt“.
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Ich meinte den Teil:
Stimmt, jetzt sehe ich es auch.