Kann mein Gehalt angepasst werden

Hallo zusammen,

ich habe eine Ausbildung zum Tischler gemacht … habe die Prüfungen auch gemacht aber leider nicht die Theoretische Prüfung bestanden … ich habe die Prüfung auch schon 3x nachgeholt aber durch meine extreme Prüfungsangst leider nicht bestanden … ich wurde nun als „Mitarbeiter im Verkauf“ in einem Baumarkt eingestellt … ich werde nun als ungelernter eingestuft und bezahlt … gibt es die möglichkeit nach einer bestimmten Zeit an das Gehalt der „Gelernten“ anzupassen ??? Wenn ja, steht das irgendwo schriftlich ???

DANKE !!!

LG

Hallo,

leider ist es Tatsache, dass ohne Ausbildung eine Bezahlung nur nach „ungelernt“ erfolgt. Das ist allgemein so üblich, dafür gibt es aber auch Prüfungen, damit man beruflich mehr Möglichkeiten hat. Ob man nach einer gewissen Zeit doch die Bezahlung eines „Gelernten“ bekommt, kommt auf den Betrieb an und darauf, wie man sich in der praktischen Arbeit anstellt. Wenn man die gleiche Arbeit mit den gleichen (guten!) Leistungen wie ein „Gelernter“ macht, dann kann der Chef ja entscheiden, auch denselben Lohn zu zahlen. Ob da ein Rechtsanspruch besteht glaube ich zwar kaum, aber Du solltest Dich bei der zuständigen Innung / Handwerkskammer / Verband o. ä. informieren. Die können dort rechtsverbindlich Auskunft geben, was ich leider nicht kann.

Viel Erfolg und Gruß,
Michaela