Werden Verkäufe an Verwandtschaft nun 4 oder 2 Jahre zurück verfolgt?
ArtikelIErgänzungsblatt 5 K (Schenkungen und entgeltliche Veräußerungen) Wenn Sie in den vergangenen vier Jahren Geld- oder Sachgeschenke von nicht geringem Wert gemacht haben, die nach Ihren Lebensverhältnissen nicht als übliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstags-, Weihnachtsgeschenke usw.) anzusehen sind, müssen Sie hier den Empfänger sowie Gegenstand und Wert der Geschenke angeben.
Wenn Sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre Gegenstände oder Forderungen an eine der im Antragsformular im Einzelnen aufgeführten nahestehenden Personen veräußert haben, müssen Sie ebenfalls den Empfänger, den veräußerten Gegenstand und den Wert dieses Gegenstandes bzw. der von Ihnen erhaltenen Gegenleistung mitteilen. Wenn Ihnen nahestehende Personen im Sinne des § 138 InsO betroffen sind.
Wer hier nichts angegeben hat und dann trotzdem z.B. ein Auto dem Kind gegeben hat, gefährdet die RSB